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Frage gestellt am 2011-07-05 12:22:54.882
Frage gestellt von Feuerstein
Rechtsgebiet Internetrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 89
Aufrufe der Frage 10382


Ich war im Herbst 2010 auf einer Homepage, die ein Probe-Abonement für 2 Tage bei Vertragslaufzeit 30 Tage anbot (www.ondemandpornos.com der Fa. Maxolution Online Service in Stockern). Ich interessierte mich für die Modalitäten und setzte den Kaufprozess in Gang. Da stand, dass das Abo gegen Vorkasse freigeschaltet würde. Ich gab auf Aufforderung in Paypal eine Kreditkartennummer an, die nicht mehr gültig war. Prompt wurde ich darauf hingewiesen, dass die Zahlung nicht erfolgen konnte. Danach beendete ich den Besuch auf der Homepage.
Am 23.12.10 schickte mir ein Rechtsanwalt eine Rechnung über Vergütung des Anbieters über 49,90 EUR, Bankspesen 24 EUR sowie Anwaltsgebühren 39 EUR. Ich bestritt das Zustandekommen eines Kaufvertrags per Fax. Der Anwalt sandte daraufhin Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass meine IP-Adresse registriert wurde. Ich wurde darauf hingewiesen,dass das Abo ohne Kontoausgleich automatisch weiter laufe.
Bis dahin habe ich weder eine Rechnung noch eine Kaufbestätigung oder eine Mahnung der Firma gesehen. Für mich war ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Das teilte ich dem Anwalt und der Firma Maxolution mit. Als Antwort kam ein formalisiertes Antwortschreiben des Anwalts. Die Fa. Maxolution sendet mir seit Januar 2011 zweimal wöchentlich formalisierte Mahnschreiben per email.
Am 22.6.11 schrieb der Anwalt, dass der Vertrag mit Maxolution unbefristst laufe und eine Kündigungserklärung nicht vorliege. Ich sandte daraufhin ein Fax, dass ich am 17.1.11 dem Vertrag widersprochen hätte - damals betrug der Streitwert 112,91 EUR. Daraufhin das Antwortfax: Sie fordern mich auf, nunmehr 624,62 EUR bis 19.7. zu zahlen, andernfalls drohen sie Vollstreckung an.
Ist das Vorgehen der Fa. Maxolution rechtswidrig und wenn ja, wie kann ich mich wehren?


  Rechtsanwalt Torsten Becker hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-07-05 13:40:04.076
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Rechtssuchender,

hier handelt es sich um einen mit derartigen Praktiken bereits aufgefallenen Anbieter. Vermutlich gab es irgendwo versteckt einen Hinweis auf die Laufzeit.

Ich empfehle dem Anbieter folgendes zu schreiben (per Fax oder per Einschreiben/Rückschein):

"Wie ich Ihnen bereits mitteilte, ist vorliegend kein Vertrag zustande gekommen.

Höchst vorsorglich fechte ich ggf. auf Abschluss eines Vertrages mit Ihnen abgegebene Willenserklärungen unter allen denkbaren Aspekten an, insbesondere wegen Irrtums i.S.d. § 119 BGB und wegen arglistiger Täuschung i.S.d. § 123 BGB.

Ferner widerrufe ich hiermit etwa auf Abschluss eines Vertrages mit Ihnen abgegebenen Willenserklärungen.

Schließlich kündige ich einen etwaigen Vertrag hiermit vorsorglich fristlos aus wichtigem Grunde und höchst vorsorglich auch ordentlich.

Ich untersage Ihnen, zukünftig per E-Mail und/oder Post und/oder Telefon an mich heranzutreten. Sollten Sie dies ignorieren, behalte ich mir rechtliche Schritte vor einschließlich der Prüfung der Strafbarkeit des Vorganges."

Das ganze können Sie entsprechend geändert auch dem Anwalt schicken.

Eine Vollstreckung müssen Sie nicht befürchten, solange es keinen Vollstreckungstitel gegen Sie gibt (Urteil, Vollstreckungsbescheid). Deshalb ist es wichtig, gegen einen Mahnbescheid oder eine Klage sofort zu reagieren. Dies wird vermutlich jedoch nicht der Fall sein. Ggf. bitte ich Sie, sich bei mir zu melden.


Ich hoffe, Ihnen hiermit im Rahmen einer Online-Erstberatung geholfen zu haben, die naturgemäß nicht auf spezielle Eigenarten Ihres Falles eingehen kann.

Wegen einer etwaigen weiteren Tätigkeit bitte ich Sie, persönlich Kontakt mit mir aufzunehmen.

Freundliche Grüße,

Torsten Becker
Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz



Rechtsanwaltskanzlei Becker
http://www.Trademarx.de
Alsterkamp 32 e, 20149 Hamburg
mailto:anwalt@trademarx.de
Fon: +49-40-27877070
Fax: +49-40-27877072
Funk: +49-171-4842796
Skype: callto://trademarx.de und callto://trademarx.eu
Schwerpunkte: Gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht und Recht der sonstigen Kennzeichen; Recht gegen den unlauteren Wettbewerb; Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht und Sortenschutzrecht), Urheberrecht sowie Computer- und Internetrecht

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Anwalt für Internetrecht beim Anwalt-Suchservice



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