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 Online-Rechtsberatungen


Frage gestellt am 2009-05-04 18:04:43.406
Frage gestellt von sahih
Rechtsgebiet Internetrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 13
Aufrufe der Frage 4939


Sehr geehrte Damen und Herren

ich bitte erstmals um entschuldigung fals es nicht der zuständigen kategorie gehört.. da ich nicht genau weiß wohin es passt

Ich hab mich vor ein bis zwei monaten auf einer seite angemeldet(www.fabriken.de) und leider ein kleinen Teil übersehen, worrauf ich erst aufmerksam wurde, als ich nach ein bis zwei monaten eine mail erhielt, wo drin stand, das ich was zahlen müsste, weil ich ein Abo vertrag durch meine registrierung abgeschlossen habe, und angeblich habe ich weiterer newsletter verträge abegschlossen, weil ich nicht drauf geantwortet habe und somit es verlängert wurde.

Ich habe Sehschwäche bin kurzichtig, doch vieleicht liegt es auch einfach darran das die struktur der seite auf keine kostenpflichtige Registrierung zum vorschein brach.

Ich bitte um hilfe, und verbleibe mit den freundlichsten grüßen


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2009-05-06 16:59:02.466
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

die nachstehende Antwort beruht ausschließlich auf Ihren Angaben zum Sachverhalt. Durch weglassen oder Hinzufügen wesentlicher Sachverhaltsdetails kann sich die rechtliche Bewertung ändern.

Kostenpflichtige Internetseiten, müssen gut erkennbar darauf hinweisen, dass diese kostenpflichtig sind. Wenn dieser Hinweis nicht vorhanden beziehungsweise in den AGB versteckt ist und die Seite auf den Beobachter den Eindruck macht, dass es sich um eine Kostenlose Seite handelt, dann ist die Klausel , aus der sich die Zahlungspflicht ergeben soll, eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c BGB. Dies bedeutet, dass kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist.

Zudem haben Sie ein 14tägiges Widerrufsrecht.
Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher (also Ihnen) eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält § 355 II BGB in Verbindung mit § 312 d BGB.
Wurde dies nicht gemacht, so hat die Widerrufsfrist nicht begonnen. Dies bedeutet, dass Sie noch Widerrufen können.

Handlungsempfehlung:

Schreiben Sie an den Betreiber der Internetseite


Betreiber
Adresse des Betreibers
Rechnungsnummer/Kundennummer ….
Ihr Schreiben vom….

Hiermit bestreite ich, dass ein Kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist. Bitte weisen Sie mir nach, wann ein solcher Vertrag mit mir geschlossen worden sein soll und wann und wie Sie mich über mein Widerrufsrecht belehrt haben.
Weiter war Ihr Internetauftritt so gestaltet, dass der Preishinweis versteckt war. Es hatte den Anschein, als handle es sich um eine kostenlose Leistung.

Vorsorglich widerrufe ich alle Ihnen gegenüber angeblich abgegebenen Willenserklärungen.
Hilfsweise werden alle Ihnen gegenüber angeblich abgegebenen Erklärungen wegen arglistiger Täuschung angefochten.
Hilfsweise werden alle angeblich geschlossenen Verträge fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt.
Ich fordere Sie auf, von weiteren Drohschreiben denen jedwede Grundlage fehlt, Abstand zu nehmen. Ansonsten behalte ich mir weitere rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Unterschrift

Erfahrungsgemäß werden die Internetabzocker einige Zeit mitunter sehr hartnäckig mit Anwalt oder Inkassounternehmen drohen, dann aber aufgeben, wenn Sie sich nicht einschüchtern lassen.

Sollte der Internetseitenbetreiber einen Mahnbescheid beantragen, dann ist wichtig, dass Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch beim Mahngericht einlegen. Kreuzen Sie an: „Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt.“

Auf ein streitiges Verfahren (Prozess) lassen es die Betreiber dieser unseriösen Internetseiten nicht ankommen, weil sie wissen, dass Sie vor Gericht keine Chance haben, ihre angeblichen Forderungen durchzusetzen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Internetrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller sahih hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung Besser wäre noch gewesen die seite selbst mal anzuschauen, und sie bewerten, ob sie wirklich in keine kostenpflichtige seite verführt. für mich war dasjeden fals so.. weil ich sicher bewusst bin sowas nicht leisten zu können



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