Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 chronischen Krankheiten und Urlaub im Ausland


Frage gestellt am 2017-07-27 11:23:35.283
Frage gestellt von towaije
Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 3004


Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Bruder hat chronischen Krankheiten und er ist Gesetzlich versichert bei AOK - Karlsruhe.
er möchte jetzt Urlaub machen in Iran für 4 Wochen.
die Frage ist:
Falls ihm (in Iran) schlecht geht und eine Behandlung in Krankenhaus notwendig wäre, übernimmt die AOK die kosten oder nicht?
er hat auch eine Auslandsreisekrankenversicherung aber die Vorerkrankungen sind nicht versichert.
- stimmt dass Der Schutz von chro­nisch Kranken im Ausland gehört zu den Leistungen der Krankenkassen. Er ist im Sozialgesetz­buch V in Paragraf 18 fest­geschrieben ?

Mit freundliche Grüßen

A. T.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-08-04 13:35:40.291
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


eine Kostenerstattung muss erfolgen, sofern


a)

während eines vorübergehenden Aufenthalts außerhalb der EU/EWR-Staaten eine Behandlung unverzüglich erforderlich ist,

und

b)

der Versicherte nachweislich wegen einer Vorerkrankung oder seines Lebensalters keine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung abschließen konnte.


Letztere Voraussetzung muss die Krankenkasse aber vor der Auslandsreise festgestellt haben.



Nach Ihrer Schilderung werden diese Voraussetzungen vorliegen, so dass dann die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Häufig verlangt das Krankenhaus aber Zahlungen zunächst vom Patienten, so dass Ihr Brunder vielleicht in Vorkasse gehen muss, dann aber einen Erstattungsansprüch hätte.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de
htts://rabohledotcom.wordpress.com

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Krankenversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller towaije hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Krankenversicherungsrecht

Krankengeldbezug und freiberufliche Einkünfte
2022-11-08 10:42:34.88
50 €

Kündigung PVK
2017-12-20 14:41:29.844
20 €

chronischen Krankheiten und Urlaub im Ausland
2017-07-27 11:23:35.283
40 €

Nebenerwerb während Arbeitslosigkeit
2017-02-13 09:21:07.921
40 €

Freiwillige Krankenversicherung
2016-02-08 14:52:11.007
40 €

dauerhafter Verbleib im Notlagentarif der PKV
2015-11-19 13:10:51.29
50 €

24 Jahre ohne Krankenversicherung
2014-10-02 18:48:51.867
40 €

Nebeneinkünfte bei Krankengeldbezug
2014-09-17 17:35:12.781
20 €

Doppelversichert
2014-07-12 10:07:46.776
20 €

Notlagentarif
2014-06-19 11:26:54.221
20 €