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 Immobilienkredit


Frage gestellt am 30.11.2011
Frage gestellt von meli
Rechtsgebiet Kreditrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 25
Aufrufe der Frage 692


Guten Tag,

nach lang Jähriger mobbing im Beruf
muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen, da ich gesundheitlich und finanziell nicht mehr in der Lage bin.
ich bin momentan auch überschuldet und werde insolvenz melden müssen.

bei vorzeitiger berufunfähigkeit fällt bei einigen Verträgen die Vorfälligkeitsentschädigung weg.
Wie sieht es mit einer Bank aus mit dem man einen kredit abgeschlossen hat fr eine Eigentumswohnung aber dies gesundheitlich und finanziell nicht mehr halten kann?
kann mann ohne kündigung bzw. sonderfall aus dem vetrag raus ohne verlust?

Mfgr.

Meli

  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 30.11.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich sind Verträge so einzuhalten und zu erfüllen, wie sie abgeschlossen worden waren. Das bedeutet, dass grundsätzlich der Darlehensvertrag, wie vereinbart, zu erfüllen ist. Für den Fall der vorzeitigen Ablösung des Darlehens, also der Rückzahlung des Gesamtbetrages vor Vertragsablauf und Fälligkeit, sind sog. Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen. Die Höhe der konkreten Vorfälligkeitsentschädigung können Sie eventuell mit Ihrer Bank im Verhandlungswege zu reduzieren versuchen. Es handelt sich hierbei um einen beiderseitigen Vergleich. Das bedeutet, dass sich die Bank im Grunde genommen auf für sie nachteiligere Konditionen, als ehemals vertraglich mit Ihnen vereinbart, nicht einlassen muss, aber eventuell kann. Häufig macht es Sinn, auf das bisherige langjährige, vertrauensvolle Vertragsverhältnis zu verweisen, in dem der Darlehensnehmer stets seine Pflichten fristgerecht und vollständig erfüllt hat.

Berufsunfähigkeitsversicherungen an sich enthalten Klauseln hinsichtlich des Beitragsentfalls in dieser Versicherung im Falle der nachgewiesenen Berufsunfähigkeit. Grundsätzlich sind derartige Klauseln in Darlehensverträgen nicht üblich. Um eine abschliessende rechtsverbindliche Antwort tätigen zu können, müsste allerdings Ihr Darlehensvertrag einer diesbezüglichen genauen Sichtung zugeführt werden.

Ich hoffe, mit den vorstehenden Ausführungen Ihre Fragen ausführlich und abschliessend beantwortet haben zu können, stehe gerne für eventuelle Rückfragen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H. Filiz
Rechtsanwältin


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Kreditrecht finden.

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Der Fragesteller meli hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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