Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende


So funktioniert es
Jetzt Frage stellen


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Die Bank will nicht die Lebensversicherung meines Mannes akzeptieren


Frage gestellt am 04.10.2011
Frage gestellt von erfol77g
Rechtsgebiet Lebensversicherung
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 55
Aufrufe der Frage 454


Sehr geehrte Damen und Herren,
mein verstorbenen Ehemann hatte veranlaßt, daß bei seinem Ableben, 40.904€ (Levensv.) direkt an einer Bank (Bausparvertrag)tranferiert werden soll.
Diese Bank will es nicht akzeptieren, sie wollen lieber die monatliche Zahlungen
weiter erhalten, außerdem wollen sie eine
Vorfälligskeitsentschädigung bekommen.
Kann ich diese MA der BHW unter Druck setzen? und wenn JA... Wie?

Danke im Voraus

  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 05.10.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage erlaube ich mir - vorbehaltlich dessen, dass dieses Forum nur eine erste Einschätzung tätigen kann und eine eingehende anwaltliche Beratung nicht ersetzt - wie folgt beantworten:

Hinsichtlich der Verfügungen bzw. Veranlassungen Ihres Ehemannes ist zwischen den einzelnen Verträgen streng zu trennen.

1. Zunächst ist der Lebensversicherungsvertrag und die in diesem Verhältnis zur Lebensversicherung vereinbarten Konditionen festzustellen. Danach bestimmen sich die Auszahlungsmodalitäten.

2. Im zweiten Schritt sind die vereinbarten Konditionen im Verhältnis zur Bausparkasse zu untersuchen. Bei dem Bausparvertrag ist mir derzeit aufgrund der Angaben nicht klar, ob es sich um einen Vertrag, der sich in der Ansparphase befindet handelt oder ob ein bereits gezahltes Darlehen zurückgezahlt wird.

3. Da Sie allerdings von einer Vorfälligkeitsentschädigung reden, gehe ich von letzterer Alternative aus. Bezüglich der Rückzahlung kommt es selbstverständlich wiederum auf die vereinbarten Konditionen mit der Bausparkasse an. Sofern Sie eine Tilgung in einem Betrag wünschen, lassen sich die Banken grundsätzlich hierauf nur ein, wenn die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wird. Dies hat seinen Grund darin, dass die Banken mit den Zinszahlungen gerechnet haben und ihnen ein Zinsschaden in der Form eines entgangenen Gewinns entsteht.

4. Es wäre mithin die Restlaufzeit des Bauspardarlehensvertrages zu prüfen und eine genaue Berechnung anzustrengen, ob sich eine Ablösung des Darlehensvertrages wirtschaftlich lohnt.

Erfahrungsgemäß führen Verhandlungen, in denen darauf hingewiesen wird, dass stets der Vertrag durch den Darlehensnehmer fristgerecht und vollständig erfüllt worden ist und das zusätzliche Argument, dass mein ein langfristiges Vertragsverhältnis hatte und man eine gemeinschaftliche Lösung finden möchte, zu den besten Ergebnissen.

Gerade in Ihrem Fall ist eine Durchsicht der entsprechenden Verträge unabdingbar. Ich hoffe, Ihnen jedoch im ersten Schritt weitergeholfen haben zu können, stehe gerne für eventuelle Rückfragen und/oder Informationen zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

H.-M. Filiz
Rechtsanwältin


-----

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Rechtsanwalt für Lebensversicherung finden.

-----



 Weitere Fragen, die Helene-M. Filiz beantwortet hat:

Arbeitslos melden
16.05.2012
40 €

Beschaffenheit eines Ackerlandes zur land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung
06.05.2012
50 €

Rechnungstellung
03.02.2012
25 €

insolvenz und Ruhestand
23.01.2012
20 €

Vergleich vor dem Landesgericht
19.01.2012
70 €

möchte Rente früher bekommen
19.01.2012
20 €

Beschädigung während des Transportes
11.01.2012
20 €

Schmerzensgeld
19.12.2011
50 €

Immobilienkredit
30.11.2011
30 €

Nutzungsrecht
21.11.2011
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Lebensversicherung

Die Bank will nicht die Lebensversicherung meines Mannes akzeptieren
04.10.2011
40 €