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 FONDSGEBUNDE LEBENSVERSICHERUNG


Frage gestellt am 2013-01-07 15:58:42.792
Frage gestellt von mel
Rechtsgebiet Lebensversicherungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 72
Aufrufe der Frage 16722


Sehr geehrte Damen und Herren,wir haben folgendes Anliegen:
Mein Mann ist Arbeitnehmer bei seinem Vater (seit2000).Im Rahmen der privaten Vorsorge fürs Alter haben sie ab dem 1.11.2001 bei der HDI Gerling eine Fondgebundene Lebensversicherung(Variable Fondspolice)abgeschlossen.
Es wurde von damals bis letztes Jahr(Stillegung der Einzahlungen)im Rahmen von Urlaub/Weihnachtsgeld jeweils 1800 Euro jährlich eingezahlt.
Der Beginn der Ablaufphase ist 1.11.2051!!!
DAs Anteilguthaben beläuft sich neuester Stand 13.567,26.-.
Nun würde mein Mann gerne das ganze Auflösen kündigen oder wie auch immer,unsere Frage die HDI mauert und sagt es wäre nicht möglich und wir hätten gerne gewusst ob das stimmmt bzw. wenn ja wie gegenüber der HDI vorgehen damit wir an unser Geld kommen
Vielen Dank für Ihre Antwort


  Rechtsanwältin Helene-M. Filiz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-01-07 18:11:45.058
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Fragesteller,

die von Ihnen gestellte Fragen erlaube ich mir, im Rahmen dieses Forums, welches nur eine erste Einschätzung der Rechtslage aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben tätigen kann, wie folgt zu beantworten:

1. Definition / Inhalt einer sog. fondsgebundenen Lebensversicherung
Eine sog. fondsgebundene Lebensversicherung ist grundsätzlich ein Fondssparplan, der quasi als Versicherung verkauft wird. Zusätzlich wird eine Risikolebensversicherung in dieses Gesamtpaket mit eingebunden. Der Anleger nimmt im an den Chancen und Risiken des Kapitalmarktes teil. Eine Garantie auf die angelegten Beträge gibt es im Gegensatz zur klassischen Kapitallebensversicherung nicht.
Der Sparanteil des Versicherungsbetrages fließt in den Fonds ein. Es gibt keinen garantierter Zins, welch der Anleger das sog. Anlagerisiko trägt. Ähnlich einem sog. Fondssparplan entscheidet der Versicherungsnehmer zu Beginn der Versicherung selbst, welches Risiko er bei Vertragsabschluss eingehen möchte.
Der genaue Auszahlungsbetrag am Ende der vereinbarten vertraglichen Laufzeit ist davon abhängig, wie sich der Wert der Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt bestimmt.

2. Vor- und Nachteile
Als Argument für eine fondsgebundene Lebensversicherung dient häufig, eine mögliche Steuerersparnis. Diese gilt wenn der Versicherungsvertrag mind. 12 Jahre gehalten hat und der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mind. 60 Jahre alt ist. Dann muss er den Gewinn nur mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern.
Evidenter Nachteil einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist der Umstand, dass der Versicherungsnehmer allein das Anlagerisiko trägt.
Nachteilig sind auch die hohen Kosten (Abschluss-, Vermittlungs-, Provisionskosten), die am Anfang des Versicherungsvertrages anfallen. Dieselben mindern automatisch den Sparanteil. Aus dem Sparanteil jedoch werden wiederum die Fondsanteile gekauft. Somit erfolgt eine automatische Reduzierung einer möglichen Rendite. Aus den hohen Kosten zu Beginn des Vertrages folgt aber auch weiterhin, dass in dem Falle eines vorzeitigen Verkaufes hohe Abschläge in Kauf genommen werden müssen.

3. Reaktionsmöglichkeiten bei Änderung der Lebenssituation / Beendigung des Vertragsverhältnisses etc.
Aus den vorgenannten Punkten zu Ziff. 1 und 2 folgt, dass eine fondsgebundene Lebensversicherung sehr unflexibel ist. Im Grundsatz gilt das gleiche wie bei einer Kapitallebensversicherung, nämlich, dass bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages lediglich der sog. Rückkaufswert zur Auszahlung gelangt. Zunächst wird das Depot des Versicherungsnehmers um den Betrag der Kosten, die sich aus der gesamten Laufzeit ergeben, minimiert. Angesichts der hohen Kosten lohnt sich ein Ausstieg grundsätzlich kaum. In den ersten Jahren der Laufzeit kann es sogar sein, dass diese Kosten noch nicht einmal gedeckt sind, mit dem Ergebnis, dass noch nicht einmal die Einzahlungen zurückerstattet werden.
Zu berücksichtigen ist auch die konkrete Marktentwicklung, um den Wert der Fondsanteile konkret bestimmen zu können. Es gilt mithin einen möglichst günstigen Ausstiegszeitpunkt zu bestimmen.

4. Vorgehensweise
In Ihrem Falle müssten Sie im ersten Schritt sich die konkreten Kosten sowie den konkreten Rückkaufswert berechnen lassen. Es ist eine Sache der Verhandlung, hier ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen. Allerdings sind Versicherungen in derartigen Fallkonstellationen selten kompromissbereit.
Grundsätzlich lohnt es sich - angesichts der hohen Abschläge - nicht, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Die genauen Konditionen einer möglichen Vertragsbeendigung sollten Sie sich jedoch von der Versicherung berechnen lassen. Sie können dann immer noch hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise entscheiden.
Da Sie mitteilen, dass die Versicherung bereits beitragsfrei gestellt worden ist, wäre zusätzlich zu prüfen, ob der konkrete Risikolebensversicherungsschutz überhaupt noch besteht. Häufig entfällt derselbe im Rahmen der Beitragsfreistellung, worauf ich ausdrücklich hinweisen möchte.

Die genauen Vertragskonditionen und die genaue weitergehende Vorgehensweise müssten nach eingehender Sichtung der Vertragsunterlagen bestimmt werden. Insoweit sprengt es den Rahmen dieses Forums, alle Eventualitäten zu erörtern. Ich hoffe jedoch, dass meine vorstehenden Ausführungen verständlich waren und Ihnen die rechliche Einschätzung der Sach- und Rechtslage erleichtern können.

Gerne stehe ich für eventuelle weitergehende Informationen zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

H. Filiz


zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Helene-M. Filiz, Voelckerstraße 11, 60322 Frankfurt am Main

Anwalt für Lebensversicherungsrecht beim Anwalt-Suchservice



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