Transfusionsgesetz / Stammzellenspende
Frage gestellt am 2014-01-24 14:18:13.673
Frage gestellt von Gwro
Rechtsgebiet Medizinrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 80
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Ich überlege, wie man einen Anreiz schaffen könnte mehr Personen zu einer freiwilligen Stammzellenspende zu bewegen. Im Transfusionsgesetz ist unter §10 eine Aufwandsentschädigung für Spender erlaubt, die "die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll".
Die Stammzellenspende erfolgt ja entweder durch eine mehrstündige Apherese, wobei dem Spender vorab mehrere Tage hintereinander eine Injektion mit einem Wachstumsfaktor verabreicht wird, welches gelegentlich grippeähnliche Symptome verursachen kann oder durch einen operativen Eingriff unter Vollnarkose durch Punktion des Beckenknochen, verbunden mit einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt.
Beide Verfahren also zeitintensiv und sicher auch strapaziös. Daher meine Frage, ob es eine gesetzliche Regelung zur Höhe der Aufwandsentschädigung gibt. Gibt es eine Obergrenze?
Und fällt die Stammzellenspende überhaupt unter das Transfusionsgesetz?
Danke für Ihre Hilfe!