Firmenauftrag des Mieters
Frage gestellt am 13.02.2011
Frage gestellt von vermieterin
Rechtsgebiet Miet- und Pachtrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 23
Aufrufe der Frage 1349
Im November 2009 wurde ein Mietvertrag mit einem neuen Mieter geschlossen. Der Mieter wollte vor Bezug der Mietwohnung die Elektroinstallation persönlich erneuern. Im Mietvertrag wurde schriftlich vereinbart:
„ (…) Der Mieter erhält drei Monate mietfreies Wohnen, um die Wohnung fachgerecht zu renovieren. (…) Für die Neuverlegung der elektrischen Leitungen in allen Räumen sowie der Bezuschussung der Materialkosten für die Renovierung, erhält der Mieter einen Pauschalbetrag von: 1000 Euro, die er nach Belegvorlage erstattet bekommt. Dieser Betrag beinhaltet auch die Abnahme der elektrischen Leitungen durch einen Fachmann.(…)
Eine Verlegung des Stromzählers, Sicherungskastens und von Wasserleitungen in der Wohnung ist vom Mieter selbst zu tragen und erfordern die Zustimmung des Vermieters.“
Nun erhielt ich (Vermieter) Abrechnungsbelege in Höhe von ca. 1100,- Euro seitens des Mieters und die Rechnung einer Elektroinstallationsfirma in Höhe von ca. 1300,- Euro für Elektroinstallationsarbeiten in der Wohnung des Mieters. Die Firma wurde vom Mieter eigenständig und ohne mein Wissen beauftragt, die teilweise auch notwendigen Arbeiten in der genannten Mietwohnung durchzuführen. Die Rechnung beinhaltet u.a. auch Kosten für die Verlegung des Stromzählers und Mauerdurchbrüche.
Da der Mieter sich weigert, die Rechnung der Elektrofirma zu bezahlen, stehe ich als Vermieter vor der Frage, ob ich die Rechnung der Elektrofirma und die vereinbarten Materialkosten des Mieters zu tragen habe oder welche der beiden Forderungen von meiner Seite bezahlt werden müssen?
Vielen Dank im Voraus
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 13.02.2011
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