kann keinen Teppich oder laminat verlegen
Frage gestellt am 06.08.2010
Frage gestellt von mac
Rechtsgebiet Miet- und Pachtrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 1665
Hallo,
also unser Problem, ist folgendes:
Wir möchten gerne im Flur unserer Mietswohnung einen neuen Boden legen. Eigentlich wollten wir Laminat legen , doch dann haben wir festgestellt das die Wohnungstür dafür zu niedrig ist. Dann haben wir gesagt, ok, nehmen wir Teppich- oder PVC-Boden. Doch leider passt dieser auch nicht. Gestern habe ich mal den Abstand grob gemessen, dieser ist knapp 3-4mm. Also passt kein vernünftiger Teppich- oder PVC-Boden drunter.
Vor unserem Einzug , vor ca. 3 Jahren, wurde die Wohnung komplett renoviert und mit einem Lenolium Boden ausgestattet. Die Firma (vom Vermieter beauftragt) hat vorher eine Ausgleichsmasse in der Wohnung verteilt. An der Wohnungstür war die Masse dann zu hoch und man hat diese dann von der Tür weg hin zum Flur abgeschabt. Damit entstand eine Schräge von der Tür aufsteigend zum Flur hin. Direkt an der Türe haben wir fasst 1 cm Luft zum Boden , aber beim öffnen der Tür wird die Luft immer weniger bis hin zu 3-4mm. Wir wissen jetzt nicht mehr was wir machen sollen. Der Vermieter sagt ganz klar Türe darf nicht gekürzt werden!! Doch ist das Rechtens, das wir keinen vernünftigen Boden im Flur verlegen können? Dürfen wir den Lenoliumboden entfernen und die Ausgleichsmasse etwas mehr abtragen? Was dürfen wir überhaupt?
Über Hilfe würden wir uns sehr freuen und bedanken.
Mit freundlichem gruß
Marcus Pastoors
PS: Darf ich die Antwort beim Vermieter verwenden?
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 06.08.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :




|
|
-----
zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg, Lautenschlagerstraße 3, 70173 Stuttgart
Rechtsanwalt für Miet- und Pachtrecht finden.
-----
Der Fragesteller
mac hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
| Durchschnittliche Bewertung: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde umfassend beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde verständlich beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde ausführlich beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde schnell beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Anwältin/Anwalt war freundlich: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Ich würde sie/ihn weiterempfehlen: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Eigene Anmerkung |
Weitere Fragen, die Daniel Hesterberg beantwortet hat:
|
Versetzung
|
07.11.2011 | 50 € |
|
Fünf Jahre Jagdscheinsperre
|
06.10.2011 | 40 € |
|
Wann ist Kündigung wirksam?
|
02.09.2011 | 25 € |
|
Teilung eines Grundstückes
|
25.07.2011 | 40 € |
|
Verwendungsvorschriften für Schotter
|
25.07.2011 | 30 € |
|
Doppelhaus Abwassertrennung
|
24.07.2011 | 50 € |
|
Rückzahlung Kaution
|
28.04.2011 | 20 € |
|
baugenehmigung - vereinigungsbaulast
|
09.04.2011 | 90 € |
|
Gehaltsüberzahlung
|
17.12.2010 | 35 € |
|
Regress auch ohne Bauvertrag
|
26.11.2010 | 40 € |
Fragen aus dem Rechtsgebiet Miet- und Pachtrecht
|
Nachzahlung Grundsteuer
|
12.12.2011 | 20 € |
|
bestehendes Mietverhältnis beenden
|
18.11.2011 | 25 € |
|
Mietnomaden
|
07.11.2011 | 25 € |
|
Stecke in der absoluten Kostenfalle!
|
27.08.2011 | 35 € |
|
Verpachtung von Weinbergen
|
28.06.2011 | 40 € |
|
Grillen im Mietergarten, erlaubt oder verboten?
|
23.06.2011 | 40 € |
|
Wasserkosten nach Wasserschaden
|
27.05.2011 | 45 € |
|
Rückzahlung Kaution
|
28.04.2011 | 20 € |
|
Kündigung
|
01.03.2011 | 20 € |
|
Firmenauftrag des Mieters
|
13.02.2011 | 40 € |
