Möglichkeiten Kündigung Eigenbedarf
Frage gestellt am 30.11.2009
Frage gestellt von fresdorfer
Rechtsgebiet Miet- und Pachtrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 14
Aufrufe der Frage 1746
Ich beabsichtige eine Immobilie im berliner Umland mit zwei derzeit vermieteten Wohnungen (je 3 Zi., 80 + 70 qm) zu kaufen. Da ich beruflich für zwei Jahr in eine andere Stadt wechsle, möchte ich beiden Mietern zum Frühjahr 2012 kündigen.
Ich beabsichtige das Haus mit meinem Lebensgefährten gemeinsam zu nutzen. Da er komplett und ich teilweise zuhause arbeiten, möchten wir in einer der beiden jetzigen Wohnungen unsere Büros einrichten und die andere zum Wohnen nutzen. Eine Wohnung wird derzeit von einer Familie mit zwei Kindern, eine andere von einem Ehepaar, ca. 60-65 Jahre, bewohnt.
Ich selbst besitze eine Eigentumswohnung in Berlin, die langfristig vermietet ist und ein Einzimmer-Appartement, welches möbliert vermietet wird. Beide Mieten benötige ich zur Finanzierung dieser Immobilien. Mein Lebensgefährte wohnt in einer 3-Zi-Mietwohnung (Altbau), die vom Standard (Bad, Küche usw) nicht aktuellen Erfordernissen entspricht.
Welche Möglichkeiten habe ich, erfolgreich auf Eigenbedarf zu kündigen, muss ich dies gleich nach Erwerb der Immobilie tun? Wie die Kündigung formal auszusehen hat ist mir im Groben bekannt. (Zuständiges Amtsgericht ist Potsdam)
Rechtsanwalt Hans-Georg Schiessl hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 30.11.2009
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