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 Wasserkosten nach Wasserschaden


Frage gestellt am 27.05.2011
Frage gestellt von Shibainu
Rechtsgebiet Miet- und Pachtrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 807


Mir ist im vergagenen Jahr durch eine defekte Wasserleitung (Materialermüdung)ein Wasserschaden entstanden, der behoben wurde. Die Wasserleitung lag unter dem Fußboden meines Wohnraumes und eine größere Menge Wasser versickerte dabei ins Erdreich unters Haus, der Rest war in die Wand gezogen.

Meine Frage:
Wie verhält es sich mit den Wasserkosten? Bin ich als Mieterin verpflichtet die Kosten für das ausgelaufene Wasser zu bezahlen?

Hintergrund:
Mit der Hausjahresabrechnung habe ich nun einen im Vergleich zu den Vorjahren exponentiell gestiegenen Wasserverbrauch, den ich bezahlen soll.

Was möchte ich wissen?
Ich möchte erfahren, wie ich mich nun verhalten soll und wer für die Kosten, die aufgrund von Ursachen, die ich nicht beeinflussen konnte, aufzukommen hat.

  Rechtsanwalt Jesse Blachowski hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 27.05.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre o.g. Frage beantworte ich wie folgt:

Sie sind als Mieterin nicht verpflichtet, die aufgrund des Wasserrohrbruchs erhöhten Wasserkosten zu zahlen. Der Schaden an der Wasserleitung liegt im Verantwortungsbereich des Vermieters bzw. Hauseigentümers oder auch des Wasserversorgers, je nachdem, wessen Leitung gebrochen ist.

Sie sollten der Betriebskostenabrechnung widersprechen und zur Begründung auf das oben Gesagte verweisen. Etwaige Nachzahlungen sollten sie gleichfalls vorerst nicht leisten.

Vorsorglich sollten Sie sich auch mit dem Wasserversorger in Verbindung setzten. Sollte die beschädigte Leitung ihm gehören, findet sich vielleicht auch mit diesem und dem Vermieter eine schnelle Lösung.

Als fiktiven Wasserverbrauch würde ich den Verbrauch des Vorjahres (vor dem Schaden) ansetzten.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung der Frage geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Jesse Blachowski
Rechtsanwalt


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus

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Der Fragesteller Shibainu hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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