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 Mietnomaden


Frage gestellt am 2011-11-07 11:58:16.126
Frage gestellt von emma12
Rechtsgebiet Mietrecht und Pachtrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 26
Aufrufe der Frage 4529


Sehr geehrte Damen&Herren!
Es geht um meine Kinder die im Mai2011 ihre Oberwhg. an eine Frau mit Tochter vermietet haben. Zuerst mündlich, ein schriftlicher vertrag wurde seitens der Mieterin nie unterschrieben zurück gegeben. das Mietverhältnis sollte October auslaufen. leider nicht. Für Monat Mai fehlt Hälfte an Miete ebenfalls ganz für Monat October. das Mietverhältnis ist sehr schlecht,Gerichtsvollzieher&Polizei gehen ein&aus.Ebenfalls soll die Frau das schon einmal gemacht haben.Auf Anfragen der Miete geht sie nicht ein, 2 pers. ausgeliehene gegenstände wurde meinen Kindern auch nicht wieder zurück gegeben.Meine Kinder haben die Whg. im December schon fest an Feriengäste vermietet. Leider wissen sie nun nicht mehr ein noch aus, zumal die Miete auch dringlichst fehlt. Wie und was kann man jetzt unternehmen um diese skrupelose Person schnellstmöglich raus zu bekommen?Im Moment ist sie wohl bei einer freundin untergetaucht!
MfG Ulrike Lübke


  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-11-07 12:47:48.473
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Lübke,

wenn das Mietverhältnis mit der Mieterin Ihrer Kinder wirksam bis einschließlich Oktober 2011 befristet war, kann sofort die Räumungsklage erhoben werden bzw. weil die Mieterin untergetaucht ist, sollten nicht zuletzt aus pragmatischen Gründen die Schlösser gewechselt werden und die Wohnung ausgeräumt werden. Einer Kündigung bedarf es nicht, wenn das Mietverhältnis wirksam befristet wurde. Sonst kann aber auch gekündigt werden, weil mutmaßlich die Novembermiete, die fällig wäre, nicht gezahlt wurde und damit ein Betrag von mehr als zwei Monatsmieten ausssteht. Dies ist die Voraussetzung für eine Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages. Zusammenfassend kann ich Ihnen mitteilen, dass das Mietverhältnis ausgelaufen bzw. kündbar ist und Sie bzw. Ihre Kinder wegen der Weitervermietung an Feriengäste eine Besitzkehr vornehmen sollten, das heißt, wie oben beschrieben zu verfahren, nämlich die Schlösser austauschen und die Wohnung räumen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Glatzel, Rechtsanwältin

Kostenrechnung

Vereinbartes Honorar: 21,09 €
19% Umsatzsteuer 3,91 €
Endbetrag: 25,00 €

Ich bitte um Überweisung auf mein Konto bei der Sparkasse Mainz, BLZ 550 501 20, Kontonummer 152007225.


zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Anwalt für Mietrecht und Pachtrecht beim Anwalt-Suchservice



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