Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Frage gestellt am 2015-08-17 16:15:44.92
Frage gestellt von Hajotel
Rechtsgebiet Mietrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 60
Aufrufe der Frage 3407
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich habe nach Auszug aus meiner letzten Mietwohnung vom Vermieter keine Kaution zurückgezahlt bzw. abschließende Nebenkostenabrechnung bekommen. Der Vermieter bzw. die Hausverwaltung ist bei den Mietern als träge und ignorant bekannt. Auch andere Mieter haben bestimmte Interessen nur mit Androhungen, über Rechtsanwalt vorzugehen, durchsetzen können.
Zu den Fakten. Ich hatte am 7.4.2015 die Wohnung zum 31.7.2015 gekündigt. Es fand sich aber früher ein Nachmieter, so dass die Wohnung ab 1.6.2015 neu vermietet wurde. Sie wurde ohne Beanstandungen abgenommen und ich habe in 14 Jahren Mietzeit niemals Nachzahlungen zu den Nebenkosten gehabt, sondern immer Geld zurückbekommen. (Ich wohnte alleine in einer 3-Zimmer-Wohnung.) Nach meinen Informationen ist in einem derartigen Fall der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution sofort fällig. Ich habe die Hausverwaltung Anfang Juli daher angerufen und man versprach mir die Erledigung bis Mitte Juli. Dies ist nicht erfolgt. Am 28.7.2015 schickte ich per Einschreiben mit Rückschein eine erneute Aufforderung zur Rückzahlung mit Frist zum 14.8.2015 oder entsprechende Gründe für eine Nichtausführung zu nennen. Auch hierauf wurde in keiner Weise reagiert. Auch auf einen Anruf mit Bitte um Rückruf bei der Hausverwaltung am 17.8. erfolgte nichts.
Ich weiß zwar, dass Kautionsrückzahlungen manchmal dauern können, nach meinen Informationen aber nur bei berechtigten Nachforderungen. Ich wüsste nicht, dass ich in Bezug auf den Wohnungsauszug noch etwas hätte tun müssen. Die Kaution beträgt 3270,00 DM = 1671.92 EURO. Eine Verzinsung wurde laut Mietvertrag mit der Miete verrechnet.
a) Wie stehen die Chancen, meine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen? Ich möchte ich nicht Gefahr laufen, später auf den RA- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben, weil das Gericht sagt, der Vermieter hat auch in diesem Fall eine Überlegungsfrist von X Monaten.
b) Ist der Weg zum Rechtsanwalt jetzt der sinnvollste Weg?
c) Ist die Verrechnung der Kautionsverzinsung mit der Miete rechtens? (Der Mietvertrag stammt vom Voreigentümer.)
Mit freundlichen Grüßen
Hajotel
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2015-08-17 17:42:42.835
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