Gehrecht
Frage gestellt am 28.04.2011
Frage gestellt von Malisch
Rechtsgebiet Nachbarrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 14
Aufrufe der Frage 914
Sehr geehrte Damen und Herren !
An unserer Straße befinden sich 2 Grundstücke. Wir wohnen auf dem hinteren Grundstück (Hinterhaus), zu dem eine lange Einfahrt für unser Auto gehört (36 m Länge). Die Einfahrt (3m Breite) gehört zu unserem Grundstück. Im Grundbuch steht, dass wir neben unserer Einfahrt ein Gehrecht besitzen, dass zu unserem Grundstück führt, (1m Breite, 36 m Länge). Das Gehrecht befindet sich auf dem Grundstück des Vorderhauses.
Der Besitzer des Vorderhauses möchte nun einen 36 m langen Zaun bauen zwischen unserer Einfahrt und dem Gehrecht-Streifen. Ich möchte gerne wissen, ob er das machen darf oder ob es grundsätzlich verboten ist an dieser Stelle einen Zaun zu bauen.
Mit freundlichen Grüßen
Herr Malisch
Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 28.04.2011
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