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 Gehrecht


Frage gestellt am 28.04.2011
Frage gestellt von Malisch
Rechtsgebiet Nachbarrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 14
Aufrufe der Frage 914


Sehr geehrte Damen und Herren !
An unserer Straße befinden sich 2 Grundstücke. Wir wohnen auf dem hinteren Grundstück (Hinterhaus), zu dem eine lange Einfahrt für unser Auto gehört (36 m Länge). Die Einfahrt (3m Breite) gehört zu unserem Grundstück. Im Grundbuch steht, dass wir neben unserer Einfahrt ein Gehrecht besitzen, dass zu unserem Grundstück führt, (1m Breite, 36 m Länge). Das Gehrecht befindet sich auf dem Grundstück des Vorderhauses.
Der Besitzer des Vorderhauses möchte nun einen 36 m langen Zaun bauen zwischen unserer Einfahrt und dem Gehrecht-Streifen. Ich möchte gerne wissen, ob er das machen darf oder ob es grundsätzlich verboten ist an dieser Stelle einen Zaun zu bauen.
Mit freundlichen Grüßen

Herr Malisch

  Rechtsanwältin Barbara Löw hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 28.04.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Herr Ratsuchender,

die Frage hat 2 verschiedene Aspekte:

Zum einen den der Abstandsflächen nach Nchbarrecht. Hier kommt es darauf an, ob er den Zaun genau auf die Grenze setzen kann und in welcher Höhe.

Dieses richtet sich rein nach Nachbarrecht Berlin dort §§ 21ff. Nach § 23 kann ein 1,25 m hoher Machenzaun errichtetwerden.

Dabei kommt es auch darauf an, was genau im Grundbuch über das Gehrecht steht.

Desweiteren darf der Nachbar Ihnen das Gehrecht natürlich nicht verwehren.

Er muß Ihnen dann im Zweifel Zutritt innerhalb des Zaunes gewähren- vielleicht kann ein Hinweis darauf etwas nützen.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Löw
Rechtsanwältin


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