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 Zahlungsverweigerung


Frage gestellt am 31.07.2010
Frage gestellt von gempepas
Rechtsgebiet Personengesellschaften
Gebot 31 €
PLZ Gebiet 01
Aufrufe der Frage 441


Guten Tag,

Ich bin selbständig in der Schweiz. Anfangs Jahr 2010 habe ich im Auftrag einer deutschen Firma (A) bei einer anderen deutschen Firma (B) ein 2-tägiges Training "Leben und Arbeiten in der Schweiz" durchgeführt. Das Honorar beträgt EURO 700.- pro Tag plus Spesen.
Die Firma A, mit der ich den Vertrag habe, weigert sich mein Honorar und Spesen zu bezahlen. Sie berufen sich dabei auf mangelnde Qualität beim durchgeführten Training.
Auf der anderen Seite habe ich Vorwürfe gegen A:
-alle 4 TeilnehmerInnen des Trainings haben einen Evaluationsbogen erhalten. Davon kam lediglich einer zurück und darauf beruft sich A
-Bei vorherigen Trainings für A waren wir jeweils 2 Trainer, dies entspricht so auch dem Trainer-Leitfaden von A. Dieses mal wurde ich jedoch alleine zum Training geschickt
-A verlangt, dass ich ihr Material verwende. Gleichzeitig bezieht sich ein Grossteil der Kritik auf das verwendete Material
-weitere

Ich habe A angeboten auf die Hälfte des Honorars zu verzichten oder eine Mediation durchzuführen um die Angelegenheit gütlich zu regeln. Auf beides ist A nicht eingestiegen. Danach habe ich angeboten auf 2/3 des Honorars zu verzichten. Wiederum ging A nicht darauf ein.
Ich möchte nun gerne mein gesamtes Honorar plus Spesen rechtlich einklagen. Wie muss ich vorgehen und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Mit Dank und Gruss,

Pascal Gemperli
gemperlipascal@gmail.com
+41 78 892 85 82

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 31.07.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

für Ihre Klage ist das Amtsgericht am Firmensitz der Firma A zuständig.
Die Adresse des Amtsgerichts können Sie beispielsweise finden, indem Sie die Firmenadresse bei http://gerichtsverzeichnis.de/
eingeben.
Dann schreiben Sie die Klageschrift:

Amtsgericht ..... (Name und Adresse)

Klage

des ..... (Ihr Name und Ihre Adresse)
Kläger
gegen
........ (Name und Adresse der Firma A)
Beklagte

Es wird beantragt:

Die Beklagte wird verurteilt dem Kläger ..... Euro (2 * 700 + Spesen) nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Für den Fall der Säumnis oder Anerkenntnis wird Versäumnis oder Anerkenntnisurteil beantragt.

Begründung

Der Kläger schloß mit der Beklagten einen Vertrag wonach der Kläger ein 2-tägiges Training "Leben und Arbeiten in der Schweiz" durchführen sollte.

Beweis: Vertrag

Dieser Verpflichtung kam der Kläger am .....(Datum des 1. Trainingstages) und .... (Datum des 2. Trainingstages) nach.

Beweis: .... (Beispiel Namen und Adressen der Teilnehmer oder schriftliche Unterlagen, aus denen sich ergibt, dass Sie das Training durchgeführt haben.)

Der Kläger sollte dafür 1400 Euro + Spesen erhalten.

Beweis: Vertrag bereits benannt.

An Spesen sind angefallen:

1. .........

Beweis: ...... ( Beispiel Bahnfahrkarte, Hotelrechnung u.s.w.)

2. ........

Beweis: ........

3. .......
......
.....

Der Kläger berechnete dem Beklagten seine Tätigkeit mit Rechnung vom .... (Datum der Rechnung)

Beweis: Rechnung

Die Beklagte weigert sich die Rechnung des Klägers auszugleichen

Beweis: Schreiben der Beklagten

Daher war Klage geboten

Der Zinssatz ergibt sich aus § 291 BGB i.V.m. § 288 II BGB. Denn es handelt sich um eine Entgeltforderung und ein Verbraucher war an dem Rechtsgeschäft nicht beteiligt.

Unterschrift Kläger

Die Klageschrift übersenden Sie dann mit 2 Abschriften und je 2 Kopien der Beweismittel an das Gericht.

Das Gericht wird Sie dann auffordern den Gerichtskostenvorschuß einzuzahlen. Wie hoch dieser ist, hängt davon ab, wie hoch die in Ihrer Frage nicht bezifferten Spesen sind.
Wenn der gesamte einzuklagende Betrag bis 1.500 Euro beträgt, betragen die Gerichtskosten 195 Euro.
Betragen Honorar + Spesen mehr als 1.500 Euro bis zu 2.000 Euro, betragen die Gerichtskosten 219 Euro.

Wenn Sie die Gerichtskosten eingezahlt haben, wird die Klage der Beklagten zugestellt. Diese kann dazu Stellung nehmen. Die Stellungnahme wird dann Ihnen zugestellt. Sie können dann darauf wieder Antworten. Jedem Ihrer Schriftsätze fügen Sie 2 Abschriften bei.

Irgendwann gibt es einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Dort sagen Sie dann: „Ich stelle den Antrag aus der Klageschrift."
Die Beklagte wird beantragen, die Klage abzuweisen.

Das Gericht wird dann eine Entscheidung treffen. Dies kann ein Urteil oder ein Beweisbeschluß sein.

Beispiel: Zum Beweis für die klägerische Behauptung er hätte das Training durchgeführt wird Zeuge XY vernommen.

Wenn Zeugen vernommen werden, müssen auch die Spesen der Zeugen bezahlt werden. Wie hoch diese sind, kann hier nicht beurteilt werden.

Am Ende der Verhandlung fällt das Gericht dann ein Urteil.

Wenn der Klage stattgegeben wird, muss die Beklagte Ihnen Ihre Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Zeugengebühren .... ) ersetzen.

Wenn die Klage abgewiesen wird und die Beklagte einen Anwalt hat, müssen Sie auch diesen bezahlen.

Die Gebühren des Anwalts betragen je nach Höhe des eingeklagten Betrages 282,50 Euro oder 352,50 Euro, wobei ich davon ausgehe, dass die Beklagte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Sollte sie dies nicht sein, würden noch 19 % Mehrwertsteuer hinzukommen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt


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