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 Rückzahlung des KV-Beitragszuschusses vom 01.07.1998 bis 31.01.2011


Frage gestellt am 28.05.2011
Frage gestellt von schmitt
Rechtsgebiet Rentenversicherung
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 76
Aufrufe der Frage 633


Wie ist es möglich nach 13 Jahren solch eine Rückforderung zu erhalten. Die betroffene Renterin ist 81 Jahre!
Warum man nicht schon vor Jahren diese Frau aufmerksam gemacht?

  Rechtsanwalt Gunnar Becker hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 30.05.2011

Sehr geehrte Frau Schmitt,

die Rückforderung des KV-Zuschusses kann so nicht nachvollziehen. Im Sozialversicherungsrecht verjähren Ansprüche nach vier Jahren.

Ob eine Rückforderung für die letzten vier Jahre berechtigt sind, kann ih ohne Prüfung der Unterlagen nicht beurteilen.

In jedem Fall sollten Sie gegen die Rückforderung und eventuell weiter vorliegende Bescheide, die einen Bezug zur Krankenversicherung haben,z.B. bei Änderunge der Krankenversicherungspflicht, Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist jeweils innerhalb von einem Monat zulässig. Sodann sollten die Bescheide inhaltlich von einem Rechtsanwalt geprüft werden.

mit freundlichen Grüßen

Gunnar Becker
Rechtsanwalt


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