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 Kindergeldpfändung


Frage gestellt am 17.09.2010
Frage gestellt von heidi
Rechtsgebiet Sozial- und Sozialversicherungsrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 33
Aufrufe der Frage 1328


Meine frage ist kann Kindergeld gepfändet werden? Der Sachverhalt sieht so aus,mein Mann hat ein P-Konto wo auch mein Kindergeld drauf geht nun hat die Sparkasse gesagt das sie mein kindergeld an die bestehenden Pfändungen abtreten wollen da 1.Das Kindergeld in meinem Namen und das Konto im namen meines Mannes ist,2.Mein Mann mit dem Kindergeld über der Freibetragsgrenze von 985,15 liegt.Ich habe das Kindergeld für nächsten monat schon umgeleitet für diesen war es schon zu spät.Darf die Sparkasse das geld nun wirklich behalten??? Vielen dank für ihre bemühungen. H.Soltani

  Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 17.09.2010
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Frau Soltani,

auf den ersten Blick hat die Sparkasse Recht: Das Kindergeld auf dem Konto des Empfängers ist als solches nicht vor Kontopfändungen geschützt. Es ist kein Anspruch des Kindes, sondern dient zur Entlastung desjenigen, der berechtigt ist, das Kindergeld zu beziehen. Dieser muss aber nicht mit dem Empfänger des Kindergeldes identisch sein.

Auf den zweiten Blick aber habe ich Zweifel, ob der Freibetrag richtig berechnet ist. Jedenfalls dann, wenn das Kindergeld für Kinder Ihres Mannes gezahlt wird, die in seinem Haushalt leben. kann er binnen einer Schutzfrist von 14 Tagen nach der Gutschrift von der Bank verlangen, dass diese den Freibetrag höher setzt.

Das kann ich aber ohne weitere Angaben nicht beurteilen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Schumm
Fachanwalt für Sozial- und Familienrecht


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