Verwendung der Erbmasse zur Begleichung der Kosten bei Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durch den Staat
Frage gestellt am 01.03.2011
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Sozial- und Sozialversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 921
Meine Mutter verfügt über ein Vermögen von etwa 120.000 €. Ich habe noch 5 Geschwister, so dass jeder künftig rund 20.000 € erben wird. Mein Bruder ist in einer geschlossen Anstalt untergebracht worden, weil er vor vielen Jahren Morddrohungen gegen Menschen des öffentlichen Lebens ausgesprochen hat. Wir befürchten, dass mein Bruder die Erbmasse von 20.000 € nach dem Tod meiner Mutter niemals erhalten wird, weil der Staat das Geld einzieht, um die laufenden Aufwendungen zu begleichen.
1) Kann der Staat den Erbbetrag meines Bruders nach dem Tod meiner Mutter einfordern?
2) Was kann man unternehmen dies ggf. zu verhindern?
3) Ist es möglich vor dem obigen Hintergrund meinen Bruder nachhaltig zu enterben, um so den Zugriff durch den Staat zu verhindern? Die Idee besteht darin, die „Erbmasse von 20.000 €“ an einem der Familie zu schenken, der dann das Geld für meinen Bruder verwaltet, ggf. anlegt bzw. nach Aufforderung das Geld nach und nach meinem Bruder zur Verfügung stellt. Geht das? Worauf ist zu achten?
Biete geben Sie stets die Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 02.03.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :




|
|
-----
zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, Hauptstraße 48, 53424 Remagen
Rechtsanwalt für Sozial- und Sozialversicherungsrecht finden.
-----
Der Fragesteller
klaus hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:
| Durchschnittliche Bewertung: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde umfassend beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde verständlich beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde ausführlich beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Frage wurde schnell beantwortet: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Anwältin/Anwalt war freundlich: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Ich würde sie/ihn weiterempfehlen: |
![]() ![]() ![]() ![]()
|
| Eigene Anmerkung |
Weitere Fragen, die Joachim Titz beantwortet hat:
|
Privatinsolvenz
|
14.01.2012 | 30 € |
|
Nachzahlung Grundsteuer
|
12.12.2011 | 20 € |
|
privateinsolvenz
|
03.11.2011 | 20 € |
|
Verpachtung von Weinbergen
|
28.06.2011 | 40 € |
|
Verpachtung landwirtschaftlicher Grundstücke
|
25.06.2011 | 40 € |
|
Verteilungstermin verschieben
|
01.04.2011 | 20 € |
|
Verwendung der Erbmasse zur Begleichung der Kosten bei Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durch den Staat
|
01.03.2011 | 20 € |
|
Tschechischer Führerschein
|
09.02.2011 | 20 € |
|
Installateur im Reisegewerbe
|
02.08.2010 | 20 € |
|
hund
|
10.08.2009 | 50 € |
Fragen aus dem Rechtsgebiet Sozial- und Sozialversicherungsrecht
|
Rückforderung der ARGE
|
22.11.2011 | 20 € |
|
Kündigung einer ges. Krankenkasse
|
29.04.2011 | 40 € |
|
Verwendung der Erbmasse zur Begleichung der Kosten bei Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durch den Staat
|
01.03.2011 | 20 € |
|
Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1660/08
|
31.01.2011 | 20 € |
|
Kürzung des Arbeitslosengeldes
|
08.12.2010 | 50 € |
|
Kindergeldpfändung
|
17.09.2010 | 40 € |
|
Überlassung der Elternwohnung
|
04.06.2010 | 80 € |
|
Wohnberechtigungsschein
|
11.05.2010 | 25 € |
|
Eingliederungsmaßnahme bei Arbeitslosigkeit
|
13.11.2009 | 40 € |
|
Krankenversicherung
|
03.10.2009 | 30 € |
