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 termin mdk


Frage gestellt am 2016-03-26 19:46:04.413
Frage gestellt von hades
Rechtsgebiet Sozialrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 44
Aufrufe der Frage 4358


hallo

meine kk,die knappschaft besteht nun zum 2 mal (erstes mal 19.01.2016 wortlaut ,,der mdk will sie sehen.))auf einen termin beim mdk.der mdk wird von alleine doch gar nicht tätig also ist doch das verhältnis zur kk für mich absolut gestört mit solchen lügenaussagen. ich bin seit dem 4.12.2015 au geschrieben auf herz und psyche.-seit 8 jahren bin ich bei der knappschaft und war so gut wie nicht krank,bin 57 jahre alt,öffentlicher dienst.
es ist nicht möglich innerhalb von 2-3 monaten einen termin bei einem psychotherapeuten zu bekommen und das weiß die kk.außerdem wurde nichts getan,um mir effektiv zu helfen.selber habe ich heraus gefunden,dass die kasse auch therapeuten bei dringlichkeit bezahlen muß ,die nicht der kk angehören.auf den den schein warte ich seit 4 wochen.da scheint es doch ein hohn zu sein,einen brief von der kk zu bekommen,ihre gesundheit liegt uns am herzen,,gehen sie sofort zum mdk. aus meiner sicht versucht man krankhaft die au zu durchbrechen mit fragwürdigen umständen.auch der kk muß klar,dass in 5 wochen keine heilung möglich ist.kann ich nichts gegen die kk unternehmen wegen untätigkeit oder so? der mdk ist auch nicht mit absoluter weisheit. gesegnet.in einigen foren habe ich gelesen,es sei eine masche der kassen,so die kk zahlungen zu umgehen.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-03-28 17:02:44.987
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

so sehr ich Ihre Situation nachvollziehen kann, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Krankenkasse zur Prüfung Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Gutachten des MDK anfordern kann und Sie demgemäß auch verpflichtet sind, einen Termin bei dem MDK zu vereinbaren.

Sie sollten daher einen Termin vereinbaren.

Nach Ihrer Darstellung wird davon auszugehen sein, dass nach wie vor die Arbeitsunfähigkeit besteht; zumal Sie auch zutreffend darauf hinweisen, dass ein Termin bei einem Psychotherapeuten zeitnah nicht zu bekommen ist.

Es ist daher zunächst abzuwarten wie der MDK überhaupt entscheiden wird.

Sollte dieser wider Erwarten zu dem Ergebnis kommen, dass Sie arbeitsfähig sein sollten und die Krankenkasse deswegen die Zahlungen einstellt, müssen Sie wie folgt vorgehen.

Zunächst müssen Sie gegen die Zahlungseinstellung Widerspruch einglegen.

Dann müssen Sie unter Mithilfe Ihres Arztes die Krankenkasse veranlassen, entweder seine Entscheidung abzuändern, aber zumindest ein Zweitgutachten bei einem anderen MDK anfordern.

Beachten Sie bitte auch unbedingt, dass Sie aber von Ihrem Arzt weiter arbeitsunfähig geschrieben werden können.

Sie müssen dann auch nicht Ihre Arbeit aufnehmen; aber Sie erhalten kein Krankengeld und müssen die Zeit überbrücken oder aber Sozialhilfe beantragen.


Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92

E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de

WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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Anwalt für Sozialrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller hades hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung im grunde beantwortet,habe aber noch eine frage,morgen nach geldzahlung an kanzlei



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