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 Dispokündigung


Frage gestellt am 2013-11-29 15:45:50.402
Frage gestellt von jesse2137
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 81
Aufrufe der Frage 4618


Ich beziehe seid neuestem AlG2! Ich bekam das Geld auf mein Konto auch die Babyerstaustattung! Ich bin nämlich im 7 Monat Schwanger! Bevor ich dieses Geld bekam war ich bei meiner Bank um eine Rückzahlung für meinen Dispositionskredit zu vereinbaren! 100,- monatlich! Man versicherte mir, dass es keine Kündigung gäbe! Nun als das Geld auf meinem Konto war kündigten sie den Dispositionskredit doch! Ich habe diesen Monat kein Geld mehr zum Leben!
Einen Termin zum persönlichen Gespräch wollte die Bank nicht! Auch erklärten sie mir, dass die Beraterin bestimmt nur eine Fehler gemacht hätte!
Auch beleidigten sie mich, indem sie sagten ich hätte halt nicht schwanger werden dürfen und sie könnten nicht mehr mit mir telefonieren, da es weit aus wichtigere Kunden gäbe die auch mehr zu bieten hätten! Für dieses Telefon Gespräch habe ich Zeugen!

Was kann bzw soll ich nun tun?

Mit freundlichen Grüßen


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2013-11-29 20:38:44.778
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie sollten bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto beantragen. Die Bank MUSS diesem Antrag nachkommen.

Für Sie hätte das den Vorteil, dass Sie Ihre ALG II Zahlungen binnen 14 Tagen abheben können. Sozialleistungen sind 14 Tage geschützt. Die Bank kann und darf für 14 Tage nicht verrechnen und Sie können das Geld abheben.

Zumindest sind erst einmal sind Ihre Sozialleistungen geschützt. Nicht eingeschränkt ist hingegen die Möglichkeit der Bank, mit anderen Geldeingängen zu verrechnen.

Das Vorgehen der Bank ist mehr als kundenunfreundlich. Damit Sie aber nun schnellstmöglich zu ihrem Geld kommen, stellen Sie unverzüglich den Antrag und verlangen dabei auch gleich die Zahlung für die Babyausstattung zurück.

Sollte die Bank ein P-Konto ablehnen, versuchen Sie es bei einer anderen Bank beantragen.

Ungeachtet dessen sollten Sie auch versuchen, mit der Leistungsbehörde eine andere Zahlungsweise vereinbaren. Es ist auch möglich, die Zahlung per Zahlungsanweisung direkt zu erhalten. Dafür entstehen zwar Kosten, aber zumindest wäre es derzeit eine Möglichkeit, damit Sie Ihr Geld auch behalten können.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php

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