Verwendung der Erbmasse zur Begleichung der Kosten bei Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt durch den Staat
Frage gestellt am 2011-03-01 11:02:30.745
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 47
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Meine Mutter verfügt über ein Vermögen von etwa 120.000 €. Ich habe noch 5 Geschwister, so dass jeder künftig rund 20.000 € erben wird. Mein Bruder ist in einer geschlossen Anstalt untergebracht worden, weil er vor vielen Jahren Morddrohungen gegen Menschen des öffentlichen Lebens ausgesprochen hat. Wir befürchten, dass mein Bruder die Erbmasse von 20.000 € nach dem Tod meiner Mutter niemals erhalten wird, weil der Staat das Geld einzieht, um die laufenden Aufwendungen zu begleichen.
1) Kann der Staat den Erbbetrag meines Bruders nach dem Tod meiner Mutter einfordern?
2) Was kann man unternehmen dies ggf. zu verhindern?
3) Ist es möglich vor dem obigen Hintergrund meinen Bruder nachhaltig zu enterben, um so den Zugriff durch den Staat zu verhindern? Die Idee besteht darin, die „Erbmasse von 20.000 €“ an einem der Familie zu schenken, der dann das Geld für meinen Bruder verwaltet, ggf. anlegt bzw. nach Aufforderung das Geld nach und nach meinem Bruder zur Verfügung stellt. Geht das? Worauf ist zu achten?
Biete geben Sie stets die Rechtsgrundlage an!
Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-03-02 09:32:56.252
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