Wohnberechtigungsschein
Frage gestellt am 2010-05-11 17:20:16.898
Frage gestellt von maik27arn
Rechtsgebiet Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 5617
Text:
Guten Tag, ich hoffe Fragen zum Wohnberechtigungsschein gehören zum Sozialrecht und nicht zum Mietrecht ?!
So zu unserem Problem: Wir sind eine 4 Köpfige Familie 2 Erw. 2 Kinder im alter von 1 und 4 und wohnen in einem 1 Familienhaus das mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde und wofür man einen WBS braucht. Den haben wir damals also 2006 für das 97 m2 grosse Haus bekommen. Damals waren wir noch 3 Personen also eigentlich schon über der m2 zahl. Ich hoffe es ist verständlich bis dahin. Bis heute wurde jedes Jahr der WBS verlängert für das Haus. Da wir Nachwuchs planen und zufällig in der gleichen Strasse und von der gleichen Wohnungsgesellschaft ein 130 m2 haus frei wird wollten wir dort gerne einziehen. Man sagte uns von der Wohnungsgesellschaft zu und schickte uns auch den Mietvertrag wo alles drinn stand das wir zum 01.07.2010 dort einziehen können die Miete dort beträgt warm 786 € jetzt warm 620 €. Wir bräuchten jedoch einen neuen gezielten WBS.
So den haben wir dann beantragt mit allen Unterlagen. Dieser wurde sofort abgelehnt da das Haus zu gross sei und selbst mit 3 Kindern auch viel zu gross.
Dies haben wir dann dem Vorgesetzten des Mitarbeiters mitgeteilt. Dieser sagte er bespricht das und meldet sich. Nun eine Woche später riefen wir ihn an und er sagte: " Ja also wegen der m2 zahl wäre es schon möglich jedoch verdienen sie zu wenig so das wir uns sorgen machen wegen ihres Lebensunterhaltes und das der Kinder."
Ist das rechtens? Erst ist es die m2 Zahl, dann das Einkommen zu NIEDRIG ??? Ich dachte WBS wären für geringverdiener?! Desweiteren geht es diese Personen doch garnichts an was und bleibt oder? Gibt es eine möglichkeit doch noch den WBS zu bekommen ? Irgendeine Stelle an die man sich wenden kann oder ist es wirklich aussichtslos ohne Klage? Die Wohnungsgesellschaft will uns ja auch unbedingt. Anzumerken wäre vllt noch das wir zusammen ein Einkommen von 2000 € Netto plus Kindergeld für 2 bekommen monatlich. Keine weiteren Sozialleistungen oder sonstiges.
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichem Gruss
Hofmann
Rechtsanwältin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-05-13 09:40:47.154
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