Einkommenssteuererklärung
Frage gestellt am 06.06.2009
Frage gestellt von roadrunner
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 93
Aufrufe der Frage 1345
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sachverhalt:
Ich beziehe lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuerklasse I), für das Jahr 2007 war auf meiner Lohnsteuerkarte ein Steuerfreibetrag i.H.v. 3.813,00 € aufgrund von Fahrtkosten eingetragen. Dementsprechend bin ich ja nach §46 EStG verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.
Jedoch habe ich noch keine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2007 abgegeben, da ich die angegebenen Kilometer zur Berechnung der Fahrtkosten nicht nachweisen kann und ich demzufolge eine Nachzahlung leisten müsste.
Grund für die fehlenden Nachweise ist, dass ich die Kilometer tatsächlich nicht gefahren bin. Mein Wohnsitz ist zwar 90 km (einfache Strecke) von meiner Arbeitsstelle entfernt, ich bin allerdings aus privaten Gründen öfters am Ort meiner Arbeitsstelle geblieben.
Für das Jahr 2008 war kein Steuerfreibetrag mehr eingetragen und meine Einkünfte bestehen immer noch aus nichtselbständiger Arbeit bei einem Arbeitgeber. Sonstige Einkünfte gibt es nicht.
Allerdings müsste ich für 2008 die Erklärung, aufgrund nachzuweisender Unterhaltsansprüche, einreichen. Ich erwarte dabei keine Erstattung und auch keine Nachzahlung.
Nun meine Fragen:
1.Was geschieht, wenn ich für 2007 keine Einkommenssteuererklärung abgebe? Bekomme ich eine Mahnung?
2.Welche rechtlichen Folgen hätte eine Mahnung vom Finanzamt?
3.Verjährt die Pflicht der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung? Wenn ja, wann?
4.Wenn ich nun für das Jahr 2008 die Einkommenssteuererklärung abgebe, verlangt dann das Finanzamt automatisch die Erklärung für das Jahr 2007?
5.Besteht für das Jahr 2008 eine Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung?
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 07.06.2009
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