Korrekte Abwicklung eines gewährten zinslosen Darlehens für einen Mitarbeiter
Frage gestellt am 2017-06-16 13:29:08.874
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 47
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Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 2014 beschäftige ich einen Mitarbeiter wiederkehrend als kurzfristig Beschäftigten im Rahmen eines privaten Bauvorhabens. Der Mitarbeiter war vom 01.03.2016 bis zum 30.12.2016 als kurzfristig Beschäftigter eingestellt. Gemäß dem § 2 Absatz 1 des Arbeitsvertrages vom 27.02.2016 ist die Einführung eines Arbeitszeitkontos möglich.
Der Mitarbeiter und ich vereinbarten stillschweigend die Einführung eines solchen Arbeitskontos bereits bei Vertragsunterzeichnung, also am 27.02.2016. Als im August 2016 bereits ein größeres Zeitkontingent auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt war und dieser Mitarbeiter aus familiären Gründen dringend Geld benötigte, gewährte ich Ihm ein zinsloses Darlehen, dass er stillschweigend und dankend annahm. Das zinslose Darlehen von insgesamt 5000 € wurde Ihm in drei Raten persönlich übergeben und von Ihm quittiert.
Es wurde bereits im August 2016 vereinbart, dass ein erneutes Arbeitsverhältnis in 2017 begründet werden soll. Beide Vertragsparteien waren sich einig darüber, dass die angesammelten Stunden von 2016 nach 2017 übertragen werden sollen. Verabredet wurde ferner, dass die kumulierten Stunden in 2017 zur Auszahlung kommen sollen und das zeitgleich das zinslose Darlehen zurückzuzahlen ist.
Alle stillschweigend getroffenen Vereinbarungen wurden an meinem Wohnsitz in Issum unter Anwesenheit meiner Lebensgefährtin getroffen.
Die Auflösung des Arbeitszeitkontos soll spätestens im September 2017 erfolgen.
Die Anmeldung des Mitarbeiters bei der Krankenkasse und Finanzamt lief von Anfang an über einen Steuerberater. Es wurden stets korrekte Lohnabrechnungen erstellt.
Meine Fragen:
1. Wie ist vorzugehen, damit nicht der Verdacht aufkommt, man hätte Schwarzarbeit unterstützt?
2. Wo stehen Bedenken bei dem oben beschriebenen Vorgehen? Wurde etwas falsch gemacht? Falls ja, wie hätte man es dann richtig machen können? Falls ja, welche Konsequenz ergibt sich darauf für die weitere Abwicklung?
Bitte geben Sie stets die Rechtsgrundlage an!