Steuervorteile für eheähnliche Lebensgemeinschaften
Frage gestellt am 2011-02-22 13:46:40.337
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 11768
Zu 1.: Steuervorteile für Lebensgemeinschaften
Hintergrund:
Mir gehört ein Haus, in dem meine Partnerin mit Ihrem Kind (5 Jahre) 2008 eingezogen ist. Sie erhält Kindergeld und von Ihrem Ex-Mann Unterhaltszahlung in Höhe von 170 € für das Kind. Ein eigenes Einkommen hat Sie i.d.R. nicht. Falls doch, nur für wenige Wochen einen schlecht bezahlten Job.
Da nicht verheiratete Paare steuerlich ja benachteiligt sind, da der Splittingtarif nicht zum Tragen kommt, hat der BGH (AZ VI R 64/08) entschieden, dass man Aufwendungen für den Unterhalt des Partners steuerlich geltend machen kann, und zwar bis maximal 8.004 € pro Jahr.
Hieraus leiten sich meine Fragen wie folgt ab:
a) Wo kann ich den Betrag (8.004 € pro Jahr) steuerlich absetzen (Bitte Rechtsgrundlage angeben)? Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen / wahlweise?
b) Da Ihr Kind bei mir lebt und ich Ihn ja auch „ernähre“, welche Aufwendungen kann für Ihren Sohn ebenfalls steuerlich geltend machen? Welche Kosten müssen ggf. hiervon abgezogen werden (Unterhaltszahlungen des Vaters / Kindergeld??)
Zu 2.: Betreuungskosten
Hintergrund:
Meine Partnerin (32 Jahre) wird voraussichtlich im August 2011 eine Ausbildung starten. Da der Kindergarten mittags endet, werden wir eine Betreuung für das Kind bereitstellen müssen, z.B. eine Tagesmutter. Ggf. werden wir ein AuPair einstellen, um das Kind ganztägig betreut zu wissen. All diese Aufwendungen werde ich, also Ihr Lebenspartner bezahlen. Kann ich diese Betreuungskosten steuerlich absetzen? Welche Kosten können grundsätzlich für meine Partnerin mit Kind bis zu welcher absetzen?
Bitte geben Sie stets die genaue Rechtsgrundlage an (z.B. Einkommensteuerrecht § …).
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-02-22 15:54:27.688
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