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 Übertragung Kinderfreibetrag auf Lebenspartner


Frage gestellt am 19.09.2011
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 842


Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe mit meiner Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die ein 5 Jahre altes Kind mitbringt. Sie erhält das Kindergeld und Ihr Ex-Mann zahlt 190 € Unterhalt pro Monat für das Kind.
Meine Partnerin hat darüber hinaus kein Einkommen, mein Einkommen beträgt ca. 80.000 € brutto pro Jahr.

Meine Fragen:
1. Kann meine Partnerin Ihren 0,5 Anteil an den Kinderfreibetrag auf mich übertragen? Falls ja, wie wirkt sich dies auf meine Steuerersparnis aus? Können weitere Freibeträge auf mich übertragen werden?
2. Ihr Ex-Mann arbeitet nicht. Wäre es möglich, sein Einverständnis vorausgesetzt, das mir der Ex-Mann ebenso seinen Anteil auf mich ebenfalls überträgt?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kinderfreibetrag auf einen Lebenspartner übertragen werden kann?
4. Ist der Steuervorteil infolge Kinderfreibetrag mit der Kindergeldzahlung zu verrechnen?

Bitte geben Sie bei der Beantwortung die Rechtsgrundlagen an!

  Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 07.11.2011
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Herr Hinz,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1.
Unter keinem rechtlichen Aspekt ist es möglich, dass Sie den halbenm Kinderfreibetrag für das Kind Ihrer Lebensgefährtin erhalten.
2. Genausowenig ist es möglich, dass Sie sich den Kinderfreibetrag des geschiedenen Ehemannes übertragen lassen.
3. Es geht gar nicht, dass ein Kinderfreibetrag auf eine andere Person übertragen wird, als diejenige, in der er begründet liegt. Dies würde sämtlichen Grundsätzen der Steuergerechtigkeit zuwiderlaufen.
4. Der Steuervorteil, der durch den Freibetrag begründet ist, hat mit dem anspruch auf Kindergeld nichts zu tun und ist aus diesem Grunde auch nicht zu verrechnen.

Ich hoffen, mit diesen Informationen Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Glatzel
Rechtsanwältin

Kostenrechnung:
Vereinbartes Honorar

25,22
19% Ust. 4,78
30,--

Ich bitte um Überweisung auf mein Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ 55050120)
152007225.


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Brigitte Glatzel, 117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

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