Übertragung Kinderfreibetrag auf Lebenspartner
Frage gestellt am 19.09.2011
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 842
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich lebe mit meiner Partnerin in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, die ein 5 Jahre altes Kind mitbringt. Sie erhält das Kindergeld und Ihr Ex-Mann zahlt 190 € Unterhalt pro Monat für das Kind.
Meine Partnerin hat darüber hinaus kein Einkommen, mein Einkommen beträgt ca. 80.000 € brutto pro Jahr.
Meine Fragen:
1. Kann meine Partnerin Ihren 0,5 Anteil an den Kinderfreibetrag auf mich übertragen? Falls ja, wie wirkt sich dies auf meine Steuerersparnis aus? Können weitere Freibeträge auf mich übertragen werden?
2. Ihr Ex-Mann arbeitet nicht. Wäre es möglich, sein Einverständnis vorausgesetzt, das mir der Ex-Mann ebenso seinen Anteil auf mich ebenfalls überträgt?
3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Kinderfreibetrag auf einen Lebenspartner übertragen werden kann?
4. Ist der Steuervorteil infolge Kinderfreibetrag mit der Kindergeldzahlung zu verrechnen?
Bitte geben Sie bei der Beantwortung die Rechtsgrundlagen an!
Rechtsanwältin Brigitte Glatzel hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 07.11.2011
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