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 Vorweggenommene Werbungskosten, Afa und Nebenkostengestaltung


Frage gestellt am 2015-05-13 17:42:58.018
Frage gestellt von klaus
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 47
Aufrufe der Frage 1890


Ausgangssituation:
Seit 2012 bin ich mit der Planung eines Mehrfamilienhauses beschäftigt. Das Haus wird staatlich gefördert, da ich mit Sozialbindung baue. Das Haus wird künftig mit Erdwärme und Fußbodenheizung betrieben. Darüber hinaus erhält das Haus einen Fahrstuhl und eine Photovoltaikanlage für die Stromgewinnung. Das Haus wird den kfw55 Energiestandard erfüllen.
Es dürfen künftig nur Mieter mit Wohnberechtigungsschein in das Haus einziehen. Im Jahr 2014 sind diverse Planungskosten für Bodengutachter, Architekt, Statiker usw. entstanden.

Meine Fragen:
1. Gehörigen Planungskosten zu den „vorweggenommenen Werbungskosten“?
2. Wie können Planungskosten ggf. deklariert werden, damit diese als vorweggenommene Werbungskosten sofort steuerwirksam werden? Kann aus der Tatsache, dass es sich um einen sozialen Wohnungsbau handelt, an dieser Stelle ein Nutzen gezogen werden?
3. Gemäß den einschlägigen Abschreibungstabellen sind die Afa-Zeiten grundsätzlich für die einzelnen Aggregate unterschiedlich. Ist es zulässig, die jeweiligen „technischen Gegenstände“ aggregate-spezifisch abzuschreiben oder muss man die gesamten Herstellungskosten des Gebäudes einheitlich über 50 Jahre abschreiben? Gibt es beim sozialen Wohnungsbau andere bzw. vorteilhaftere Abschreibungsbedingungen?
4. Ist es zulässig auf eine genaue Heizkostenerfassung zu verzichten, wenn wie hier die Heizung mit Erdwärme betrieben wird? Welche Vorschriften gibt es hier?
Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen stets die Rechtsgrundlage an!