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 Zuweisung steuerlicher Gewinnanteile bei stiller Gesellschaft trotz fehlender Ausschüttung


Frage gestellt am 2014-03-24 22:30:58.015
Frage gestellt von wk5122
Rechtsgebiet Steuerrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 10
Aufrufe der Frage 1416


1. Ausgangssituation

Der L. betreibt in Berlin eine Gaststätte als Einzelunternehmen ohne Rechtsmantel. Der K. ist als atypischer stiller Gesellschafter (Mitunternehmer) mit einer Kapitaleinlage am Einzelunternehmen des L. beteiligt. Hierzu existiert zwischen L. und K. ein Gesellschaftsvertrag, der die atypische stille Gesellschaft begründet. In dem Vertrag wird dem L. unter anderem die Geschäftsführungspflicht für sein Gewerbe auferlegt, einschließlich der Pflicht zur Aufstellung von Jahresabschlüssen (Bilanz + GuV) und die Herbeiführung der Feststellung derselben durch die Gesellschafterversammlung.

2. Sachverhalt

Der Betrieb der Gaststätte durch den L. und die Ausfertigung der Jahresabschlüsse durch den Steuerberater des L. haben seit 2006 funktioniert. Das Finanzamt hat die Jahresabschlüsse geprüft und die durch die Gesellschafter festgestellte Ergebnisverteilung (anfängliche Verlust-, später Gewinnzuweisungen) akzeptiert.

In 2012 hat sich der L. mit seinem Steuerberater überworfen, was zur Folge hat, dass er bisher keinen Jahresabschluss vorlegen konnte, demzufolge auch keine Ergebnisverteilung zwischen den Gesellschaftern festgestellt werden konnte. Auch hat der L. dem K. keine Gewinnanteile ausgeschüttet.

Nunmehr hat das Finanzamt aufgrund Fehlens des Jahresabschlusses eine Steuerschätzung durchgeführt. Dabei wurde ein Gewerbegewinn von 15.000 Euro bescheidet. Im Feststellungsbescheid über die Besteuerungsgrundlagen wurde dieser Gewinn nach den Kapitalquoten der Gesellschafter auf dieselben verteilt, mithin auch auf den K., der infolgedessen vom Finananzamt in Höhe seines Gewinnanteils zur Einkommensteuer herangezogen wird, obwohl er den Gewinn aus der Gesellschaft nie erhalten hat.

Für 2013 droht ein analoges Szenario.

3. Fragestellung

a) Zur Einkommensteuer des K.:

Wie kann K. sich davor schützen, vom Finanzamt zur Einkommensteuer auf einen nicht erhaltenen Gewinnanteil aus seiner stillen Beteiligung herangezogen zu werden?

b) Zum Verhältnis zwischen K. und L.:

Welche Ansprüche kann K. gegen L. geltend machen, sofern keine zwischen den Gesellschaftern festgestellte Ergebnisbeteiligung vorliegt?
- Gar keine,
- den vom Finanzamt geschätzten Gewinnanteil,
- Schadenersatz wegen zuviel gezahlter Einkommensteuer?