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 Angst vor Untersuchungshaft


Frage gestellt am 2014-04-15 13:39:39.833
Frage gestellt von Angstlich88
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 70 €
PLZ Gebiet 21
Aufrufe der Frage 3988


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe unter Druck ziemlich großen Mist gebaut.
Zur vorgeschichte, ich habe vor gut 1.5 etliche Betrugstaten via Paypal Gastzahlung getätigt, ein Ermittlungsverfahren läuft seit dem und es gab vor gut einem Jahr auch schon eine Wohnungsdurchsuchung. Ich werde in diesem Delikt, in dem es um eine Gesamtsumme von knapp 50.000 Euro geht auch Anwaltlich vertreten. Ich bin nicht vorbestraft und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen. Bin 25 Jahre alt, wohne bei meinen Eltern und bin seit gut 3 Jahren krank geschrieben aufgrund von starken Psychischen Problemen, ich habe das Borderline Syndrom, ADHS und bin stark Spielsüchtig. Deshalb auch in Behandlung. Vorher habe ich im Gehobenen öffentlichen Dienst gearbeitet und das sehr erfolgreich .Soweit zur Vorgeschichte.

Nun habe ich seit ein paar Wochen wieder ca 35 Betrugstaten bei einer Gesamtsumme von ca 12.000 (aufgeteilt von 90-600 € pro Fall) auf Fremden Identitäten bei Ebay getätigt. Ich wurde permanent von einigen Menschen aus der Spielerszene unterdruck gesetzt meine Schulden zurück zu zahlen. Ich habe die Auktionen auf fremde Namen gemacht aber mein Bankkonto angegeben. Ich habe sie zudem aus Internetcafes getätigt, damit könnte man mir doch gar nicht direkt nachweisen, dass ich sie auch gemacht habe oder?

Nun bin ich psychisch von Tag zu Tag fertiger und labiler, da ich große Angst vor der Untersuchungshaft habe. Das würde ich niemals durchstehen können. Ich wollte das alles nicht und würde normalerweise auch niemanden etwas schlechtes wollen.

Muss ich damit rechnen, dass ich wegen den neuen Taten nun einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erwarten oder befürchten muss? Was kann ich tun um diesen abzuwenden?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-04-15 16:49:43.162
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


zunächst hoffe ich, dass sich Ihre Taten nicht um weitere 70 € erhöhen.


Die von Ihnen angesprochene Wiederholungsgefahr ist tatsächlich ein für die Untersuchungshaft notwendiger Haftgrund. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt (BVerfGE 35, 185).

Da hkein anderer, vorrangiger Haftgrund besteht und offenbar die Gefahr besteht, dass Sie die Betrugstaten eventuell fortsetzen, kann eine Untersuchungshaft angeordnet werden.

Daher auch mein Eingangssatz. Denn jede - noch so kleine - weitere Straftat würde dann die Untersuchungshaft auch verhältnismäßig erscheinen lassen. Und diese Verhältnismäßigkeit ist eben auch zu prüfen.

Voraussetzung ist weiter ein dringender Tatverdacht. Ob es Ihnen also zweifelsfrei nachzuweisen ist, ist dann eher zweitrangig. Zudem befinden wir uns hier in einem öffentlichen Forum, so dass eventuell auch Strafverfolgungsbehörden mitlesen.



Was Sie tun müssen, ist einfach zu schreiben: Weitere Straftaten vermeiden.

Sollten Sie von dritter Seite unter Druck gesetzt werden, sollten Sie das lieber zur Anzeige zu bringen, als weitere Straftaten zu begehen.

Möglich wäre es vielleicht auch, die Behandlung auszuweiten, um der offenbar bestehenden Wiederholungsgefahr zu begegnen.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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