Anklageschrift erhalten --> Wie verhalten?
Frage gestellt am 2015-02-04 13:43:35.449
Frage gestellt von Dani2015
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 07
Aufrufe der Frage 5071
Guten Tag,
ich habe am heutigen Tag (04.02.15) eine Anklageschrift vom Amtsgericht erhalten. Dort steht drin, dass ich 10 Tage die Gelegenheit habe mich zu äußern.
Kurz der Tatvorwurf:
Ich habe 46 selbstständige Handlungen absichtlich oder wissentlich getätigt und den Notruf missbraucht. Strafbar ist dies laut Anklageschrift gemäß §§ 145 Abs. 1 Nr. 1, 53 StGB
------------------------
Tatzeitpunkt war der 01.11.13! Ich habe bereits bei meiner schriftlichen Aussage zugegeben, dass ich es war und sehr bereue. Der Alkohol gab seinen Rest dazu. Mittlerweile bin ich 26 Jahre alt, liiert und habe einen 6-monatigen Sohn. Ich habe damals schon aus dem Fehler gelernt und bereue diese dumme Tat. So schrieb ich es auch in meiner Aussage und wäre mit einer Geldstrafe einverstanden gewesen.
Nun meine Fragen:
1. Heißt diese Anklageschrift, die die Staatsanwaltschaft gestellt hat und ich nun vom Amtsgericht zugeschickt bekommen habe, dass auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung stattfindet?
2. Ist es ratsam jetzt innerhalb der 10 Tage nocheinmal hinzuschreiben, dass es mir sehr leid tut und ich mit einer Geldstrafe einverstanden bin?
3. Gibt es bei so etwas auch Fristen? Immerhin war die Tat am 01.11.2013!
4. Wie sollte ich mich jetzt verhalten? Ich gebe alles zu, hätte aber gerne eine Gerichtsverhandlung vermieden. Das sind ja wieder Kosten.
5. Welche Strafe erwartet mich? Geldstrafe? Bewährungsstrafe? Gefängnis?
Vielen Dank schon einmal für Ihre Hilfe!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2015-02-04 14:24:41.766
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