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 Bewährung


Frage gestellt am 2012-01-12 19:10:38.727
Frage gestellt von flobaldus
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 100 €
PLZ Gebiet 57
Aufrufe der Frage 4297


Meine Frage ist. Ich bin für 2 Jahre auf Bewährung verurteilt worden. ich soll 150 Sozial Stunden machen. Heute ist ein schreiben vom Gericht gekommen das der Richter die Bewährung widerrufen hat und ich binnen 1 Woche Rechtsmittel einleiten soll. Jetzt will ich gerne wissen ob es reicht wenn ich Montag ein Termin bein anwalt habe und ich jetzt nicht sofort in Gefängnis muss??
Was passiert weiter nach der first?


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2012-01-12 19:43:16.777
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

da Sie den Widerruf der Bewährung heute erhalten haben, läuft die Frist am Donnerstag dem 19.01.2012 ab. Bis dahin muss das Rechtsmittel beim Gericht eingehen.

Theoretisch reicht es daher, wenn Sie am Montag zum Anwalt gehen. Allerdings wird der Kollege vor Ort Akteneinsicht nehmen wollen, um das Rechtsmittel besser begründen zu können. Deshalb wäre es besser, wenn Sie den Anwalt bereits morgen aufsuchen.

Wenn das Rechtsmittel eingelegt wird, wird zunächst über das Rechtsmittel entschieden. Wenn das Rechtsmittel erfolgreich ist, passiert nichts weiter.

Wenn Ihr Rechtsmittel erfolglos bleibt, oder Sie das Rechtsmittel nicht fristgerecht einlegen, wird der Widerruf rechtskräftig.

Dann werden Sie demnächst eine Ladung zum Haftantritt erhalten. In dieser Ladung steht, wann Sie sich wo zu melden haben. Diesen Anordnungen müssen Sie dann folge leisten. Wenn Sie dies machen, sich also selbst stellen, kann es sein, dass Sie in den offenen Vollzug kommen. Bevor Sie diese Ladung nicht erhalten haben, müssen Sie nicht ins Gefängnis.

Wenn Sie den Anordnungen in der Ladung zum Haftantritt nicht nachkommen, wird ein Haftbefehl ausgestellt. Die Polizei wird Sie festnehmen und im Gefängnis abliefern. Dann haben Sie jedoch keine Hoffnung auf einen offenen Vollzug und kommen in den geschlossenen Strafvollzug.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller flobaldus hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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