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 Bigamie


Frage gestellt am 10.08.2011
Frage gestellt von nikolai123
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 25 €
PLZ Gebiet 53
Aufrufe der Frage 863


Ich bin Deutsche, mein Mann ist in Ägypten geboren, besitzt jedoch seit 1991 die österreichische Staatsbürgerschaft (keine Doppelstaatsbürgerschaft). Wir sind seit 1993 verheiratet und leben ebenso lange in Deutschland. Vor einiger Zeit erfuhr ich, daß mein Mann 2001 in Ägypten eine zweite Ehe geschlossen hat (eine Kopie der standesamtlichen Heiratsurkunde liegt mir vor), wobei Polygamie in Ägypten ja legal ist.
Kann mein Mann dafür in Österreich oder Deutschland strafrechtlich verfolgt werden?

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 11.08.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

nach § 7 StGB werden Auslandsstraftaten nur dann verfolgt, wenn die Tat am Tatort strafbar ist.
Die Tat wurde in Ägypten begangen. In Ägypten ist die Mehrfachehe nicht strafbar. Also kann Ihr Mann auch hier nicht wegen dieser Tat bestraft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

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Der Fragesteller nikolai123 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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