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 Haft?!


Frage gestellt am 2015-07-14 02:21:15.369
Frage gestellt von kevkev195
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 57
Aufrufe der Frage 4751


Hallo,

Ich habe am 26.06.15 ein Beschluss von der Staatsanwaltschaft bekommen ich solle für 1 Tag in Haft da ich meine Rechnung nicht gezahlt habe. Ich hatte viel stress privat und beruflich so dass ich dieses schreiben vergessen hatte. Eben schaute ich in meine unterlagen und sah es. Man könnte es bei sofortiger Zahlung von 50€ abwenden was ich auch machen werde nur ist es zu spät? Was kann ich jetzt am besten tun? Ich habe Angst das die Polizei bald vor meiner Tür stehen tut.

Mit freundlichen Grüßen

Kevin Schimikowski


  Rechtsanwalt Rainer Graf hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-07-14 09:42:24.714
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Herr Schimikowski,

auf der Grundlage Ihrer Informationen antworte ich wie folgt:

Hier handelt es sich wohl um eine sog. Ersatzfreiheitsstrafe, nachdem sie eine verhängte Geldstrafe nicht vollständig bezahlt haben. Sobald Sie also die (restliche?) Geldstrafe bezahlt haben, egal wann, ist die Strafe erledigt und Sie müssen nicht in Haft.

Leistet man der Aufforderung zum Haftantritt keine Folge, kann die Verhaftung durch die Polizei erfolgen. Selbst nach Verhaftung kann man dann die Zahlung noch erbringen, man wird dann auch sofort wieder freigelassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Graf
Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Rainer Graf, Theaterstraße 2, 97070 Würzburg

Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice

Der Fragesteller kevkev195 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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