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 Haftbfehl


Frage gestellt am 2016-03-18 07:37:18.962
Frage gestellt von sieron115335
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 87
Aufrufe der Frage 2912


Sehr geehrte Damen und Herren ,

meine Frage :
vor ca 15 Jahren bin ich aus Deutschland weg . Zurück nach italien .
Leider hatte ich damals sehr viele dummheiten gemacht . Unter anderem mehrer sachen wegen Betrug . Kleine sachen : Mietwagen nicht bezahlt , Waren einkauf nicht bezahlt ,Hotel schulden etc etc
2002-03 wurde ich weil einer meiner cousengs im december verhaften wegen vesrstosses des btm , in untersuchungs haft für 6 wochen danach freigelassen , ich muss dazu sagen das ich damit nichts zu tun hatte und diese mich damals nur verhaftet haben weil mein couseng mit dem dealen erwischt wurde , leider ging ich damals aus deutschland weg wegen andere probleme , mein couseng und die anderen wurden damals wie ich glaube nicht erurteilt sondern nur dieser einer der dann wirklich auch gedealt hatte .
im jahre 2006 wurde ich dann in italienverhaftet wegen - strafgeld 250 euro und einer hotelschuld von 500 euro deutschland hatte einen internazionalen haftbefehl ausgestellt . ich kahm fp,ür drei tage ins gefaegniss nach florenze danach 1 woche hausarest und danach wurde ich vom italienischen staat freigesprochen wegen miderwertigen fall .
nun bin ihc 15 jahre nicht mehr in deutschland und mein bruder liegt im sterben würde gerne zu ihm fahren aber wie gesagt die angst das ich dann evtl verhaftet werde ist sehr gross da ich hier in italien ein kind habe möchte ich das umgehn . meine frage ist nun ob ich und wie kann man rausfinden ob ich einen haftbefehl für einer dieser sachen offen habe . mein wohnort als ich verhaftet wurde war in offenburg , die anderen taten die von mir beganngen wurden waren in heidelberg , mannheim , heilbron und achern .
ich danke für ihre hilfe und hoffe auf eine schnelle antwort , auch würde ich gerne wissen was es mich evtl kosten würde einen anwalt zu beauftragen sich um die sache zu kümmern .
danke
lg russo
meine daten
russo


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-03-23 10:59:12.512
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


sicherlich ist es möglich, die Existenz eines Haftbefehls zu erfargen.

In der Regel wird dazu eine Auskunft aus dem bundesländerübergreifenden Informationssystem der Polizei beim Bundeskriminalamt (INPOL) gestartet.

Auch bei der Landesbehörde des letzten Wohnsitzes kann angefragt werden.



Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, werden dafür dann rund 200 € zu zahlen sein. Gerne können Sie sich bei Bedarf an unser Büro wenden, um dann die notwendigen Einzelheiten abklären zu können.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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