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 Heimarbeit


Frage gestellt am 2011-06-02 19:08:09.262
Frage gestellt von claudi
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 16
Aufrufe der Frage 2857


Ich hatte für jemanden eine Heimarbeit angenommen. Schon nach kurzer Zeit merkte ich das es eine Unseriöse Heimarbeit ist. Nach ca 4 Wochen beendete ich sie und erstattet bei der Polizei anzeige. Kurz nach meiner Anzeige , kam eine Anzeige gegen mich der Jeanniger hatte mit meinen Daten Kreditkartenmissbrauch gemacht. Es wurden mehrer Sachen in meinen Namen gekauft. Da die Polizei meine Anzeige bereits hatte Name sie meine Anzeige zur anzeige gegen mich. Da der Name des Arbeitgeber falsch war kann die Polizei nicht weiter ermitteln und schloss das verfahren ab. Meine Akte ging zur Staatsanwaltschaft . Nun denke ich das die Staatsanwaltschaft das verfahren einstellt da gegen mich keine Beweise eines Betrug vorzuweisen sind. Nun meine Frage ich bekommen jetzt von den Versandhäusern die Rechnungen da die Kreditkartenbesitzer sich ihr Geld zurück geholt haben da die Sachen auf meinen Name gekauft wurden soll ich sie Jetzt bezahlen. Muss ich diese Rechnungen bezahlen ? oder kann ich auf das eingestellte Verfahren der Staatsanwaltschaft hinweisen. Da diese Versandhäuser mit Anzeigen drohen habe ich schon einiges bezahlt da ich keine weiteren Anzeigen möchte. Muss ich für den Schaden aufkommen. Freundliche Grüße Damela Deike,


  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2011-06-04 13:36:24.59
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrte Fragestellerin,

da Sie die Sachen nicht bestellt haben, sind Sie auch nicht verpflichtet, diese zu bezahlen.
Sie sollten den Versandthäusern den Sachverhalt schildern. Ihrer Schilderung können Sie auch eine Kopie des Einstellungsbeschlusses der Staatsanwaltschaft beifügen.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Müller Rechtsanwalt

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice



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