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Frage gestellt am 2016-02-22 13:02:54.755
Frage gestellt von Sascha81
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 40 €
PLZ Gebiet 59
Aufrufe der Frage 2969


Also dürfte ich nicht als 34 jähriger mit ner 15 jährigen zsm sein ,auch wenn die eltern nichts gegen die beziehung haben wird?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2016-02-22 13:25:22.973
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,


zusammen sein dürften Sie schon, aber es sollte nicht zu einem sexuellen Kontakt kommen.

Wenn die genannten Voraussetzungen, die ich gerne nochmals wiederhole

"
a)
Bei sexuellem Kontakt mit Personen unter 16 Jahren kann eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB möglich sein.

Das Mädchen müsste dann Ihnen zur Erziehung, zur Ausbildung oder zu Betreuung in der Lebensführung anvertraut worden sein, d.h. Sie sollten weder Lehrer noch Ausbilder sein, es darf zu keiner Ausnutzung der aus einem Obhutsverhältnis bestehenden Abhängigkeit kommen.


b)
Bei sexuellen Kontakten zu Personen unter 18 Jahren kann eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in Betracht kommen.

Erforderlich dafür ist aber, dass eine Zwangslage durch Sie ausgenutzt wurde, sei es wirtschaftliche Not, seine es psychische Notlagen.


c)
Auch ist es nach § 182 StGB strafbar, gegen Geldzahlungen die Vornahme von sexuellen Handlungen eines Jugendlichen an einem Erwachsenen durchzuführen.


d)
Auch können Sie sich strafbar machen, wenn Sie mit dem Mädchen sexuellen Kontakt haben und dabei sie fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen."


vorliegen, was ich so nicht prüfen kann, wer es möglich, dass bei sexuellen Kontakten dann eine Straftat voprliegt.

Ob die Eltern damit einverstanden sind oder nicht, ist egal, spielt also keine Rolle.

Auch wenn also die Eltern mit der Beziehung einverstanden sind, könnten Sie sich bei sexuellen Kontakten dann unter den genannten Voraussetzungen strafbar machen.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: https://rabohledotcom.wordpress.com/

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