Möglichkeit Ersatzfreiheitsstrafe?
Frage gestellt am 2013-03-11 00:41:19.317
Frage gestellt von DarkTheDevil
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 49
Aufrufe der Frage 3229
Guten Abend, ich habe eine Frage zum Strafrecht.
Folgendes Problem :
Ich habe aus dem Jahr 2009 eine Gesamtgeldstrafe von 1685,00 € offen.
Ende Dezember bat ich die Staatsanwaltschaft um eine Umwandlung in Gemeinnützige Arbeit, da ich die Raten nicht bedienen konnte.
Als ich die Arbeit aufnehmen wollte, kam meine Freundin ins Krankenhaus, 3 Tage vor dem Arbeitsbeginn.
Ich musste in der Zeit unsere Kids versorgen, der kleine ist 2 Jahre alt.
Ich hab mir dann eine Bescheinigung aus dem Krankenhaus geben lassen und die meinem Bewährungshelfer geschickt.
Dennoch bekam ich eine Woche später Post von der Staatsanwaltschaft, mit dem Widerruf der Bewilligung.
Und mit der Aufforderung die Ersatzfreiheitstrafe anzutreten. Ein erneuter Anruf bei der Rechtspflegerin brachte keinen Erfolg.
Sie hat mir eine Frist bis mitte März gesetzt. Sie sagte mir das ich meine Kinder hätte unterbringen müssen auf meine Kosten. (Dann hätte ich auch weiter Raten zahlen können)
Ich habe nun eine neue Arbeit aufgenommen, und würde das ganze gerne in 6-8 Monaten bezahlen. Aber die Rechtspflegerin lässt sich darauf nicht ein.
Ich habe eine bald 5 Köpfige Familie zu versorgen und würde wieder (Haftantritt Juni 2012) meine Arbeit durch eine Haft verlieren.
Ich habe leider nicht die Möglichkeit mal eben 1700,00 auf den Tisch zu legen.
Meine Frage wäre, ob ich irgendein Recht habe das mir nochmals eine Ratenzahlung bewilligt wird? Härterer Fall etc. Resozialisierung? (letztes Jahr bereits Arbeit verloren, durch absitzen einer Bewährungsstrafe)
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2013-03-11 10:27:48.439
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