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 Person im Internet betrogen


Frage gestellt am 2014-03-12 03:29:18.748
Frage gestellt von california92
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 40
Aufrufe der Frage 2996


Hallo,

ich habe im Internet zwei Personen geprellt und ihnen vergegaukelt einen artikel zu versenden, welche ich garnicht besessen habe. Insgesamt geht es hier um
2200€.
Gerade mache ich noch Abitur und besuche die 13. Klasse. Zu meiner Schande muss ich gestehen das ich extremst spielsüchtig bin und dies nur deshalb getan hab, weil ich spielen "musste".
Ich weiß nicht was ich tun soll.
Vor 1 Jahr ist mir etwas passiert, wo ich einen Artikel nicht versendet habe, jedoch den geschädigten mit der Summe entschädigt habe.
Trotzdem kam der fall zu gericht und ich wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 800 €.
Was soll ich tun ?
Ich bin am Ende, ich bin in den Sumpf der Spielsucht gerutscht und bin krank und das mit gerade 21 Jahren.
Mir tun die Leute auch verdammt leid.
Soll ich mich selbst anzeigen ?
Soll ich die Personen aufklären ?
Da Sie immernoch denken der Artikel kommt an.

Ich würde Sie bitten mir zu antworten.
Kann keine Minute mehr denken.
Würde am liebsten auch eine Therapie machen.


Vielen dank für die Hilfe.


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-03-12 05:47:17.646
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

hier sind zwei Wege einzuschlagen.

Zunächst müssen Sie sich ärztliche Hilfe suchen. Offenbar haben Sie nun erkannt, dass Ihre Spielsucht behandelt werden muss. Mit ärztlicher Unterstützung wird dann auch eine Therapie möglich sein.

Parallel dazu ist die "Verkaufsaktion" zu bereinigen.Dieses Verhalten erfüllt den Straftatbestand des Betruges. Es kann natürlich darüber nachgedacht werden, ob eine Schuldunfähigkeit wegen der Spielsucht vorliegt. Das wäre zwar gutachterlich abzuklären. Grundsätzlich liegt bei einer Spielsucht keine krankhafte seelische Störung vor, die eine Schuldunfähigkeit annehmen lässt.

Sie sollten sich daher mit anwaltlicher Hilfe mit den Betroffenen in Verbindung setzen, und diesen die gezahlten Beträge sofort erstatten. Das lässt zwar, dass ist Ihnen bekannt, den Vorwurf des Betruges nicht entfallen, wirkt sich aber auf das Strafmaß aus, wenn es zu einem Ermittlungsverfahren kommen sollte. Dieses kann möglicherweise verhindert werden, wenn den Betroffenen unverzüglich das Gerld erstattet wird.

Unter Umständen kann damit eine Anzeige der Betroffenen verhindert werden. Deswegen sollte auch ein Anwalt beauftragt werden, der Sie bei der Kontaktaufnahme unterstützt; insbesondere wie diese formuliert wird.

Von einer Selbstanzeige würde ich absehen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

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