Sachbeschädigung mit Vorladung und Fingerabdrücken
Frage gestellt am 30.12.2011
Frage gestellt von Ying
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 52
Aufrufe der Frage 316
Sehr geehrter Herr Anwalt,
es geht sich um folgenden Fall:
Wegen extremer Lärmbelästigung hat Person A hat bei Person B (Nachbar) über längeren Zeitraum drei massive Scheiben vom Dach eines alten Wintergartens mit ca. 30 Gläsern und Flaschen als Wurfobjekte eingeworfen, so dass diese stark gerissen aber nicht komplett zerborsten sind.
Daraufhin hat A eine Vorladung wegen "Sachbeschädigung vom 10.08.2011 bis 10.12.2011" von der Polizei erhalten.
B ist sich zwar sicher, dass A der Täter ist, hat aber keine Beweise für die Tat, außer die Fingerabdrücke von A auf den Wurfobjekten.
Die Wurfobjekte hatte A vorher in seinem Kellerraum gelagert, der weder abgeschlossen noch sichgeschützt war. Demnach hätte theoretisch jeder Hausbewohner (eigentlich sogar jeder Passant, da die Haustüre stets offen steht) die Gläser mit Handschuhen (also ohne eigene Fingerabdrücke zu hinterlassen) entwenden und als Wurfobjekte verwenden können.
Hinzu kommt allerdings, dass sich maximal 2 weitere Wohnungen des Hauses in der örtlichen Position befinden, die Scheiben des Wintergartens mit Wurfobjekten zu treffen. Passanten hätten gar keine Möglichkeit.
A hat noch nie etwas verbrochen, hat kein Motiv und kein Alibi für die Tat.
Würde es unter diesen Aspekten zur Überführung ausreichen und zum Gerichtsverfahren kommen, wenn A von der Polizei seine Fingerabdrücke abnehmen ließe und diese identisch mit den einzig vorhanden Fingerabdrücken auf den Wurfobjekten wären, A aber bereits ausgesagt hat, dass er die
Wurfobjekte zwar kennen würde, die Tat aber nicht begangen habe oder würden dann noch die Fingerabdrücke von den anderen Hausbewohnern genommen?
Ich benötige und hoffe auf eine schnelle Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 24.01.2012
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