Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende


So funktioniert es
Jetzt Frage stellen


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Sachbeschädigung mit Vorladung und Fingerabdrücken


Frage gestellt am 30.12.2011
Frage gestellt von Ying
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 52
Aufrufe der Frage 316


Sehr geehrter Herr Anwalt,

es geht sich um folgenden Fall:

Wegen extremer Lärmbelästigung hat Person A hat bei Person B (Nachbar) über längeren Zeitraum drei massive Scheiben vom Dach eines alten Wintergartens mit ca. 30 Gläsern und Flaschen als Wurfobjekte eingeworfen, so dass diese stark gerissen aber nicht komplett zerborsten sind.
Daraufhin hat A eine Vorladung wegen "Sachbeschädigung vom 10.08.2011 bis 10.12.2011" von der Polizei erhalten.
B ist sich zwar sicher, dass A der Täter ist, hat aber keine Beweise für die Tat, außer die Fingerabdrücke von A auf den Wurfobjekten.
Die Wurfobjekte hatte A vorher in seinem Kellerraum gelagert, der weder abgeschlossen noch sichgeschützt war. Demnach hätte theoretisch jeder Hausbewohner (eigentlich sogar jeder Passant, da die Haustüre stets offen steht) die Gläser mit Handschuhen (also ohne eigene Fingerabdrücke zu hinterlassen) entwenden und als Wurfobjekte verwenden können.
Hinzu kommt allerdings, dass sich maximal 2 weitere Wohnungen des Hauses in der örtlichen Position befinden, die Scheiben des Wintergartens mit Wurfobjekten zu treffen. Passanten hätten gar keine Möglichkeit.
A hat noch nie etwas verbrochen, hat kein Motiv und kein Alibi für die Tat.

Würde es unter diesen Aspekten zur Überführung ausreichen und zum Gerichtsverfahren kommen, wenn A von der Polizei seine Fingerabdrücke abnehmen ließe und diese identisch mit den einzig vorhanden Fingerabdrücken auf den Wurfobjekten wären, A aber bereits ausgesagt hat, dass er die
Wurfobjekte zwar kennen würde, die Tat aber nicht begangen habe oder würden dann noch die Fingerabdrücke von den anderen Hausbewohnern genommen?

Ich benötige und hoffe auf eine schnelle Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 24.01.2012
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

bei dem geschilderten Sachverhalt müssten, die als Wurfgeschosse verwendeten, Flaschen und Gläser eigentlich in viele kleine Scherben zersprungen sein. Somit dürfte es unwahrscheinlich sein, dass auf den Wurfgeschossen noch Fingerabdrücke zu finden sind.

Unterstellt man jedoch, dass einzelne Scherben noch groß genug sind, um Fingerabdrücke zu sichern, dann dürfte dies für die Überführung des A reichen.

Als Täter kommen nur A und die Bewohner der anderen beiden Wohnungen in frage.
Sicherlich wird die Polizei überprüfen, ob die Bewohner der anderen beiden Wohnungen ein Alibi haben.
Dadurch kann sich der Kreis der Verdächtigen weiter einschränken.

Entscheidend dürfte jedoch folgendes sein:
Wenn ein anderer mit Handschuhen die Tat begangen hätte, dann hätte dieser die älteren Fingerabdrücke des A durch die Handschuhe verwischt.
Dadurch, dass die Fingerabdrücke des A auf den Scherben deutlich und nicht verwischt sind, kann ausgeschlossen werden, dass ein anderer mit Handschuhen die Wurfgeschosse verwendet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


-----

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Rechtsanwalt für Strafrecht finden.

-----



 Weitere Fragen, die Bernhard Müller beantwortet hat:

Kindesunterhalt
31.01.2012
25 €

Schalldämmung Eigentumswohnung
30.01.2012
40 €

Was kommt auf mich zu?(Diebstahl)
22.01.2012
20 €

Bewährung
12.01.2012
100 €

Pfändung Erbteil
09.01.2012
20 €

Sachbeschädigung mit Vorladung und Fingerabdrücken
30.12.2011
20 €

Autofahren als gelegentlicher Cannabiskonsument
26.12.2011
25 €

bestehendes Mietverhältnis beenden
18.11.2011
25 €

Kündigung eines erfundenen Accounts?
15.11.2011
45 €

Unterhalt für meine Tochter
13.09.2011
40 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Strafrecht

Was kommt auf mich zu?(Diebstahl)
22.01.2012
20 €

Bewährung
12.01.2012
100 €

Sachbeschädigung mit Vorladung und Fingerabdrücken
30.12.2011
20 €

Beschuldigter nach §316b 53StGB wegen Gassperre
04.09.2011
35 €

Verbreitung kinderpornografische Dateien
23.08.2011
30 €

Bigamie
10.08.2011
25 €

Heimarbeit
02.06.2011
30 €

Ermittlungsverfahren Verdächtiges Ansprechen von Kindern/Nötigung § 240 StGB.....Wohnungskündigung
28.04.2011
20 €

Ermittlungsverfahren wegen Verdächtigem Ansprechen von Kindern/ Nötigung gemäß § 240 StGB
27.04.2011
20 €

Gruppenhaftung, Bespitzelung, Denunziation
15.03.2011
25 €