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 Stalking? Belästigung? Anzeige?


Frage gestellt am 2015-04-08 10:21:49.037
Frage gestellt von icke23
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 30
Aufrufe der Frage 3522


Person A (weiblich) ist mit Person B (männlich) zusammen. Seit ca. zwei Monaten bekommt Person B über einen Fake Account bei Facebook Mails, dass sich seine Freundin mit einem anderen trifft. Dieses entspricht auch der Wahrheit. Person B erfährt von den Treffen von denen nur Person A und Person C wussten, somit wurden sie beobachtet. Hinzu kommt, das Person B per Post Bilder von seiner Freundin bekommen hat. In keiner Mail oder in dem Brief, wurde gedroht, beleidigt oder sonst etwas in der Art.
Meine Frage jetzt: Kann man in so einem Fall Anzeige erstatten? Ermittelt die Polizei überhaupt bei so etwas?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2015-04-08 11:15:16.707
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

allein nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wird eine Anzeige vermutlich nicht zum Erfolg führen.

Zum einen sind die Angaben- wenn auch über den Fake-Account -zutreffend gewesen (A trifft sich mit einer anderen männlichen Person). Die Mitteilung stellt dann als solche kein strafbares Verhalten dar.

Anders beurteilt werden können die Fotos. A war sicher nicht damit einverstanden. Da diese Fotos dann B zugeleitet wurden, können diese geeignet sein, das Ansehen der A zu schaden. Das kommt dann aber auch auf die Fotos an und wo diese aufgenommen wurden. Es wäre dann Sache der A dagegen vorzugehen.

Ob Stalking vorliegt, muss geprüft werden.Von Stalking spricht man erst dann, wenn der normale Lebensableuf beeinträchtigt wird. Ob das der Fall ist, muss individuell ermittelt werden.

Ungeachtet dessen können Sie Anzeige erstatten, wenn Sie sich belästigt fühlen. Ob allerdings Ermittlungen aufgenommen werden, kann nicht abschließend beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg

_________________________________
Rechtsanwälte
Thomas Bohle & Sylvia True-Bohle
Damm 2

26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
WWW: http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
Blog: http://ra-bohle.blog.de/

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