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 Urkundenfälschung


Frage gestellt am 16.01.2011
Frage gestellt von Andreas_UER
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 45 €
PLZ Gebiet 17
Aufrufe der Frage 1565


Sehr geehrte Damen und Herren,
im März 2006 erhielten wir eine Kündigung des Mietverhältnisses, wegen Eigenbearfs.
Daraufhin suchten wir uns eine Wohnung und verließen das gemietete Haus ( Ohne Mitschulden ).
Da wir im nachhinein bemerkten, dass das Haus nicht durch den Vermieter genutzt wird, und zum Verkauf steht, reichten wir Klage ein. Die Klage wurde 2007 eingereicht, und richtete sich auch die uns tatsächlich entstandenen Kosten, für den Umzug.
Nun behauptet der Vermieter, eine Kündigung nicht geschrieben zu haben.
Die Kündigung sei durch mich geschrieben, und unterschrieben worden.
Es Liegen 2 Schriftgutachten des LKA MV vor, die besagen, dass nicht festgestellt werden kann, das ich die Unterschrift gefälscht habe.
Trotz dieser Gutachten hat die STA eine Anklageschift gesendet, und das AG zur Eröffnung des Hauptverfahrens zugestimmt.
Ist diese Vorgangsweise Rechtens ?
Was können Sie mir Raten ?
Gibt es andere Vergleichbare Fälle ?
Für eine Beantwortung wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit Freundlichen Grüßen,
A. Filip

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 16.01.2011
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, dann muss es neben diesen Gutachten noch andere Beweise geben, die Ihnen nicht bekannt sind.
Welche Beweise noch gegen Sie vorliegen, kann nur durch Akteneinsicht festgestellt werden. Sie sollten daher schnellstens einen Kollegen vor Ort mit der Akteneinsicht beauftragen.
Solange bis der Kollege den Akteninhalt mit Ihnen besprochen hat, sollten Sie sich nicht zum Sachverhalt einlassen.

Alles weitere kann erst nach der Akteneinsicht seriös beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


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