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 Urkundenfälschung + Meldepflicht verletzt


Frage gestellt am 2014-09-29 23:47:03.442
Frage gestellt von thommystehk
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 28
Aufrufe der Frage 3710


Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte befassen Sie sich mit meinem Fall nur, wenn Sie für Strafrecht und Ermittlungsverfahren spezialisiert sind und dort ausreichend Erfahrungen besitzen (meine Fragen beziehen sich eher auf Ihre Erfahrungswerte).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen aufgrund meiner schwierigen, finanziellen Lage leider nicht mehr als 25 Euro entrichten kann (Sie müssen auch keine zu umfangreiche Antworten auf meine Fragen leisten). Bitte nehmen Sie meinen Fall nur an, wenn Sie damit einverstanden sind.

Ich bin vor fast 2 Wochen im Alkoholkonsum auf die Schnapsidee gekommen, im Rahmen einer Selbstverzollung via Email die Rechnun g zu fälschen um mir Gebühren in Höhe von fast 10 Euro zu ersparen. Ich gehe zu 99% davon aus, dass die Fälschung aufgefallen ist, da sie sehr schlecht war und bis heute keine Lieferung erfolgt ist.

Es ist also davon auszugehen, dass nun gegen mich ermittelt wird.

Hinzu kommt, dass ich am Lieferort nicht gemeldet bin und deshalb nicht identifizierbar bin (nur mein Nachname ist bekannt).

1. Wie hoch wird wahrscheinlich die Interesse sein, diesen Fall angesichts des geringen Betrags des Bereicherungsversuchs weiter zu verfolgen? (Hier sind Ihre Erfahrungswerte gefragt). Bitte teilen Sie mir Ihre Schätzung mit.

2. Wird die Tatsache, dass ich nicht gemeldet und identifizierbar bin, die Ermittlungen eher zum Einstellen bringen oder eher ins Rollen bringen? Der Zollstelle habe ich in der Vergangenheit bereits mehrmals ähnliche Rechnungen vorgelegt (nicht gefälschte). Bitte teilen Sie mir Ihre Schätzung mit.

3. Wie wahrscheinlich halten Sie es, dass man mich für Meldepflichtverletzung belangen wird und evtl. in diese Richtung ermitteln wird? Bitte teilen Sie mir Ihre Schätzung mit.

4. Wie umfangreich würden Sie die Ermittlungen hinsichtlich der Urkundenfälschng und Meldepflichtverletzung einschätzen? Bitte teilen Sie mir mit, als wie wahrscheinlich Sie folgende Ermittlungsmaßnahmen einschätzen würden:
- Anfrage der Identität bei Vermietern (über Grundbuch)
- Hausdurchsuchung
- Anforderung der Paypal-Kontodaten

5. Könnte ich zumindest die Aufdeckung der Meldepflichtverletzung verhindern, indem ich mich selbst anzeige, meinen Hauptwohnsitz mitteile (mich ausweise) und mitteile, dass am Ort der Lieferadresse ein Angehöriger meine Post angenommen hat oder ich zu Besuch gewohnt habe?

6. Durch Zugriff auf die Paypal-Transaktionen könnten weitere Zufallsfunde nicht ausgeschlossen werden. Könnte man dem zuvorkommen, indem ich mich schnell selbst anzeige?

7. Welche Maßnahmen würden Sie mir nun empfehlen - Selbstanzeige oder Abwarten was kommt?

8. Worauf sollte ich bei einer Selbstanzeige achten (z.B. wo und wie?)

9. Wie hoch würden Sie die Strafe für die Urkundenfälschng und Meldepflichtverletzung (mehrere Jahre) schätzen?

10. Welchen Rat könnten Sie mir außerdem noch geben?

Vielen Dank...!


  Rechtsanwalt Joachim Titz hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2014-10-01 10:40:05.898
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,
es dürfte ein Fall des Betruges gemäß §263 StGB i.V. mit der Abgabenordnung ( AO) + einer Urkundenfälschung sein. Die Staatsanwaltschaft wird nach Kenntnisnahme ermitteln, wozu auch Name und Aufenthaltsort gehört. Dazu benutzt die Polizei ihr eigenes System als auch das bundesweite Einwohnermeldesystem. Erst wenn das alles nicht funktioniert, dann fragt man die Polizei des Wohnortes, die gewöhnlich Sie befragen wird.
Nach Abschluß der Ermittlungen, die in einem solchen Fall nicht sehr aufwendig sind, entscheidet die STA was passiert. Hier wird sie das Verfahren verrmutlich wegen geringer Schuld nach $153 StPO einstellen. Achtung: Anders wenn Vorstrafen existieren.
Eine Gefängnisstrafe mit oder ohne Bewährung halte ich nach Ihren Informationen fast für ausgeschlossen. Eine Selbstanzeige bringt ohnehin hier wenig, da wir uns auf dem untersten Level bewegen. Also abwarten . Wenn mehr kommt, zunächst keine Angaben zur Sache machen und über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen. Ach ja, ein Pflichtverteidiger dürfte kaum in Betracht kommen, die Kosten der Verteidigung müßten Sie selber bezahlen.
Ich hoffe, das genügt und stehe gern weiter zur Verfügung.

Die Zahlung mögen Sie bitte auf das Konto der Deutschen Bank
BLZ 380 700 24
Kto Nr 106212400
vornehmen.

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Joachim Titz, In den Gärten 10, 53424 Remagen

Anwalt für Strafrecht beim Anwalt-Suchservice



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