Verbreitung kinderpornografische Dateien
Frage gestellt am 2011-08-23 21:07:08.857
Frage gestellt von alem
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 30 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 3017
Guten Tag!
Ich brauche Ihre Hilfe!
Situation: Am Samstag habe ich einen Besuch von der Kriminalpolizei bekommen. Sie kamen mit dem Beschluss „Nach §§ 102, 105 Abs. 1, 162 Abs. 1 Strafprozessordnung“ und haben meine Wohnung, Keller und Auto durchgesucht. Gründe: „Aufgrund der bisherigen Ermittlungen besteht folgender Verdacht: Der Beschuldigte verbreitete über die Domain http:// beispiel.de/img/pay/vm/. kinderpornografische Video-/Bilddateien“. Am Ende der Durchsuchung haben die Kripo-Leute meinen PC, externe Festplatte, alle CD, DVD, USB-Sticks, Speicherkarten u.s.w. mitgenommen.
Die oben genante Domain ist auf meinen Namen angemeldet und darunter befand sich seit Januar 2008 meine Web-Seite (Übersetzungsbüro). Diese Web-Seite wurde von einem Web-Design Studio aus Moldawien (eine seriöse Firma, existiert immer noch, hat eine Web-Seite und im Portfolio giebt's auch meine Seite ) entwickelt und ins Netz gestellt. Dann wurde aber dieses Übersetzungsbüro stillgelegt und ich habe diese Seite seit ungefähr einem Jahr nicht besucht. Habe aber leider die Seite weder gesperrt noch beim Hosting-Provider gekündigt. Die Hosting-Gebühren werden immer noch von meinem Konto abgebucht (9,45 € pro Quartal). Warum habe ich nicht gekündigt? - Weil ich immer noch mit Gedanken spiele mit dem Übersetzungsbüro noch mal starten.
Ich habe selbst keine Porno-Dateien verbreitet oder auf irgendeine Seite hochgeladen. Und da ich alleine wohne bin ich mir 100% sicher, dass keiner von meinem PC solche Dateien verbreitet oder ins Netz gestellt hat.
Fragen:
1. Wie soll ich jetzt vorgehen?
2.Was droht mir im schlimmsten Fall?
3. Soll ich eine Anzeige gegen „Unbekannt“ erstatten? Ich bin selbst Opfer geworden, weil irgendjemand hat meine Seite gehackt und für Illegale Geschäfte benutzt. Wenn ja, wo soll ich das machen und wie soll der Text aussehen?
Vielen Dank im Voraus!
Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2011-08-23 22:02:53.063
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :
Sehr geehrter Fragesteller,
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