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 Was kommt auf mich zu?(Diebstahl)


Frage gestellt am 22.01.2012
Frage gestellt von germany2012
Rechtsgebiet Strafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 24
Aufrufe der Frage 263


Hallo,

ich bin 22 Jahre alt und habe eine Dummheit begangen.

Als ich betrunken war, habe ich einen Feuerlöscher aus einer Bank gestohlen.
Die Überwachungskameras haben mich gefilmt.
Ich bekam eine Vorladung von der Polizeit ich bin dahingegangen, mir wurden die Überwachungsbilder gezeigt.
Ich habe gesagt dass ich sehr betrunken war und von den Vorfall nix mehr weiß(was wirklich stimmt) und dass mir alles Leid tut und dass ich bereit bin den Feuerlöscher zu ersetzen.

Ich telefonierte mit einem Mitarbeiter von der Bank habe mich entschuldigt und wir vereinabarten eine Ratenzahlung(2 Monatsraten, die 1.Rate ist schon bezahlt.
Der Mitarbeiter hat gesagt wenn der Feuerlöscher abbezahlt ist dann wars das von ihrer Seite.

Nun meine Fragen was kommt polizeilich auf mich zu?(Gericht,Strafe??)

Vielen Dank für ihre Antwort

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 23.01.2012
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

der Strafrahmen beim Diebstahl reicht von Geldstrafe bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. (§ 242 StGB)

Auf Grund Ihrer Angaben kommt auch der Vollrausch nach § 323a StGB in Betracht. Dies wäre, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie wegen des Alkoholgenusses schuldunfähig waren.

Dies wird in der Regel ab 3 Promille vermutet. Auch beim Vollrausch steht ein Strafrahmen von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe zur Verfügung.

Innerhalb dieses Strafrahmens hängt die Strafe von verschiedenen Faktoren ab. Die Freiheitsstrafe wird bei Wiederholungstätern angewandt. Wenn Sie Ersttäter sind, wird es wahrscheinlich eine Geldstrafe werden. Diese wird in Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz ist 1/30 des monatlichen Nettoeinkommens.

Hier spricht zu Ihren Gunsten, dass Sie die Tat bereuen und den Schaden bereits ausgleichen.

Eine genaue Voraussage über die Strafhöhe kann nicht vorgenommen werden. Wenn Sie jedoch nicht vorbestraft sind, vermute ich, dass es zwischen 5 und 90 Tagessätze sein werden. Die Strafhöhe stellt das Amtsgericht entweder in einer mündlichen Verhandlung oder mit einem Strafbefehl fest.

Wenn Sie dann die Strafe bezahlen, ist der Fall damit erledigt.

Wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird, würde für jeden Tagessatz Geldstrafe ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt werden.

Wenn Sie mit dem zu erwartenden Strafbefehl oder dem Urteil nicht einverstanden sind, können Sie gegen ein Urteil innerhalb von einer Woche Berufung oder Revision bzw. gegen einen Strafbefehl innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


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zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwalt Bernhard Müller, Freiheitsweg 23, 13407 Berlin

Rechtsanwalt für Strafrecht finden.

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Der Fragesteller germany2012 hat diese Antwort folgendermaßen bewertet:

Durchschnittliche Bewertung:
Frage wurde umfassend beantwortet:
Frage wurde verständlich beantwortet:
Frage wurde ausführlich beantwortet:
Frage wurde schnell beantwortet:
Anwältin/Anwalt war freundlich:
Ich würde sie/ihn weiterempfehlen:
Eigene Anmerkung



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