Zur StartseiteKontaktImpressum

Infos für Ratsuchende



So funktioniert es
Jetzt Frage stellen
Besucher Anwälte


Ratsuchende-Login



Schon mal hier gewesen?



Zum ersten Mal hier?

Jetzt registrieren

Über uns


Unser Bewertungssystem Impressum Kontakt Startseite

 Unterhalt für meinen Sohn der nun 18 Jahre geworden ist


Frage gestellt am 2017-06-23 19:58:23.74
Frage gestellt von vomo
Rechtsgebiet Unterhaltsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 72
Aufrufe der Frage 2185


Hallo, ich habe zu meinem Sohn kein Kontakt. Der betitelte Unterhalt ging monatlich an das Jugendamt. Da mein Sohn im April 2017 18Jahre alt geworden ist, habe ich das Jugendamt im Vormonat März darauf hingewiesen, dass ich meine Zahlungen einstelle, bis ich einen Betrag erhalte, welchen ich bezahlen muss, durch eine Neuberechnung, da nun auch der mütterliche Betrag mit eingerechnet werden muss. Daraufhin hat mir das Jugendamt die Unterlagen gesendet, die meine Firma und ich auch ausgefüllt im April zurückgesendet haben. Seit dieser Zeit höre ich nichts mehr vom Jugendamt. Ich möchte Sie auch nicht anschreiben, da sich manche Menschen auf den Schlips getreten fühlen. Wenn sich die Beantwortung auf Unterhalt noch ein paar Monate hinzieht, muss ich dann ein große Summe nachzahlen.
Meine Frage wäre: Wie muss ich mich verhalten, um einer großen Nachzahlung aus dem Weg zu gehen?


  Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 2017-06-26 09:13:29.69
Durchschnittliche Bewertung dieser Rechtsanwältin :

Sehr geehrter Ratsuchender,

da nach Ihrer Darstellung ein Titel über die Unterhaltszahlung existiert, muss zunächst geklärt werden, ob dieser bis zum Eintritt der Volljährigkeit begrenzt ist.

Wenn dieses der Fall sein sollte, können Sie die Zahlung zunächste - wie Sie offenbar auch getan haben, einstellen.

Ist der Titel nicht beschränkt, müssten Sie die Zahlungen weiter vornehmen. Dann muss eine ausdrückliche Abänderung des Titels gerichtlich beantragt werden.

Sie laufen sonst Gefahr, dass eine Zwangsvollstreckung gegen Sie durchgeführt wird.

Da nun nach drei Monaten keine Reaktion erfolgt ist, sollten Sie das Jugendamt anschreiben und um Sachstandsmitteilung bitten.

Es kommt noch hinzu, dass ab Volljährigkeit die Beistandschaft des Jugendamtes nicht mehr besteht und das Jugendamt nur noch auf besondere Bevollmächtigung für den Volljährigen tätig wird.

Sie müssen jetzt eine Mitteilung darüber haben,ob das Jugendamt den Sohn weiter vertritt.

Bekommen Sie keine Mitteilung, müssten Sie für den Fall, dass der Titel nicht befristet ist, die gerichtliche Abänderung beantragen.

Zudem müssen Sie ja auch wissen, welche Ausbildung der Sohn jetzt absolviert oder ob er weiter zur Schule geht.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php
http://ra-bohle.blog.de/

zum Anwalt-Suchservice Profil von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle, Damm 2, 26135 Oldenburg

Anwalt für Unterhaltsrecht beim Anwalt-Suchservice



 Weitere Fragen, die Sylvia True-Bohle beantwortet hat:

Vermögens-und Einkommensaufteilung nach Trennung
2024-03-04 11:22:37.028
40 €

EV - Termin
2023-12-19 14:15:20.573
40 €

Bürgergeld U25 - Unterhaltsanspruch
2023-10-22 14:29:08.109
40 €

Ausfallhonorar
2023-10-11 22:34:32.584
65 €

Campingplatz
2023-09-17 19:49:07.875
40 €

Aufhebungsvertrag
2023-08-05 22:42:14.611
40 €

Geschenk für Enkel
2023-08-02 21:00:25.755
20 €

Umgangsrecht der Großmutter.
2023-08-02 20:47:51.633
25 €

Rechnung BG Bau
2023-06-21 16:51:13.417
30 €

Schadenersatzforderung
2023-01-08 17:51:44.473
20 €



 Fragen aus dem Rechtsgebiet Unterhaltsrecht

Nachforderung vom Jobcenter
2018-02-13 11:09:01.927
40 €

Unterhalt für meinen Sohn der nun 18 Jahre geworden ist
2017-06-23 19:58:23.74
20 €

Unterhalt zahlung
2016-04-17 12:18:28.047
35 €

Nachzahlung bei Verspätetet Zustellung der Forderung
2016-01-22 11:20:05.793
40 €