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 Falsche Eintragung im FAER


Frage gestellt am 2016-10-10 19:27:00.685
Frage gestellt von Erbe
Rechtsgebiet Verkehrsrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 15
Aufrufe der Frage 1887


Nach Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts um 41 km/h am 17.08.2013 erhielt ich einen entsprechenden Bußgeldbescheid nach damaligem Recht über 160,- €, 1 Monat Fahrverbot und 3 Punkte, gegen den ich zunächst Einspruch eingelegt habe. Mit Rücknahme des Einspruchs erlangte der Bescheid mit Wirkung vom 29.04.2014 Rechtskraft. Im Rahmen einer Auskunftserteilung habe ich nunmehr erfahren, daß im FAER (Eintragungsdatum 26.05.2014) 2 Punkte mit einer Tilgunsfrist von 5 Jahren eingetragen sind. Gilt für die Bemessung der Punktezahl und der Tilgungsfrist das Datum der Rechtskraft (29.04.2014, "altes" Recht), oder das Eintragungsdatum (26.05.2014, "neues" Recht)? Hätten nicht zunächst noch nach "altem" Recht 3 Punkte mit einer Tilgungsfrist von 2 Jahren anerkannt und dann in 1 Punkt mit gleicher Tilgunsfrist "umgewandelt" werden müssen? Wer ist ggf. für die Korrektur des Eintrages zuständig, Kraftfahrtbundesamt, Zentrale Bußgeldstelle oder Führersscheinbehörde?