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 cz Führerschein mit deutscher adresse


Frage gestellt am 20.02.2010
Frage gestellt von defjam
Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 1615


Hallo
Habe Volgendes Problem , Ich wurde mit 17 mit meinem Roller mit THC angehalten worden und mir wurde mein Führerschein für 1 Monat abgenommen und ich musste ein Busgeld zahlen . Als ich den dann nach einen Monat wieder holen wollte, wurde mir dann eine MPU vorgelegt. Ich habe die dann auch gemacht aber ohne Vorbereitung und habe ein Negatives Ergebniss bekommen. Ich habe es danachauch seien Lassen . Mit 20 Habe ich dann Erfahren das ich einen EU Führerschein aus der CZ erwerben kann , was ich auch gemacht habe habe mich ende 2005 dort Angemeldet und war 2 mal eine woche drüben wegen Theorie und Fahrstunden .Am 16.2.06 Hab ich dan meinen Führerschein bekommen. Hatt auch alles gut geklappt bis letztes Jahr . Bin in eine Verkehrskontrolle geraten und die wollten meinen Führerschein sehen, als ich den Gezeigt habe hatt die Beamtin zu mir Gemeint der Führerschein wäre Ungültig weil da meine Deutsche adresse eingetragen war . Ich bekam auch eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubniss es kam auch zu einer Gerichtsverhandlung und das Verfahren wurde eingestellt . Meinen Führerschein habe ich dann Umschreiben Lassen auf eine CZ Adresse um den Bestimmungen von EUGH nachzukommen. Jetzt bin ich vor 2 Wochen wieder angehalten worden war die Selbe Beamtin wie letzte Jahr und die meint wieder das mein Führerschein Ungültig ist .
Meine Frage an euch, Haben die Beamten Recht damit ?? Hab auch Gelesen das mein Führerschein weil er vor dem 26.12.06 Gemacht worden ist durch den Artikel 13 absatz 2 Geschützt ist, weil es damals noch nicht Pflicht war sich einen Wohnsitz in die CZ zu Verlegen??
Jetzt habe ich doch auch eine CZ adresse im Führerschein und der soll Trotzdem ungültig sein . Ich Bitte um Hilfe . In denen 5 Jahren wo ich den Führerschein habe habe ich mir nichts zu Schulden kommen Lassen auser 1 mal zu Schnell mit einem Monat Fahrverbot.
Wie soll ich weiter Vorgehen ??

Mit Freundlichen Grüssen

  Rechtsanwalt Bernhard Müller hat wie folgt geantwortet


Frage beantwortet am: 20.02.2010
Durchschnittliche Bewertung dieses Rechtsanwalts :

Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich werden die Führerscheine aus anderen EU Ländern anerkannt.

Allerdings muss der Führerschein in dem Land gemacht werden, indem man seinen Wohnsitz hat. Der Wohnsitz muss nicht mit der Meldeadresse identisch sein. Der Wohnsitz ist vielmehr dort, wo der Lebensmittelpunkt ist, man sich also mindestens 183 Tage im Jahr aufhält.

Es reicht nicht für 2 mal eine Woche in ein anderes Land zu fahren, oder sich dort nur anzumelden, ohne tatsächlich dort zu wohnen.

Wenn der Führerschein, wie in Ihrem Fall nur deshalb im Ausland gemacht wurde, weil die MPU hier nicht bestanden wurde, dann wird dies nicht anerkannt.

Deshalb komme ich nach Prüfung des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die Beamtin recht hat.

Ich gehe davon aus, dass das Gerichtsverfahren diesmal nicht wieder eingestellt wird, sondern mit einer Geldstrafe endet, und eine Frist bestimmt wird, innerhalb derer Ihnen kein neuer Führerschein ausgestellt werden darf.

Hier kann sich ein Geständnis und Reue strafmildernd auswirken.

Die vom Gericht noch zu bestimmende Frist, sollten Sie dann nutzen, um sich auf eine neue MPU vorzubereiten und dann in Deutschland einen Führerschein zu machen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Müller Rechtsanwalt


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