Entfernen am Unfallort
Frage gestellt am 16.08.2010
Frage gestellt von Maus67
Rechtsgebiet Verkehrsstrafrecht
Gebot 20 €
PLZ Gebiet 22
Aufrufe der Frage 925
Hallo,
mir ist ein Missgeschick passiert, beim Rückwärtsfahren touchierte ich ein parkendes Auto. Ich schaute sofort nach ob ein Schaden am Auto war aber konnte nichts entdecken. Nur an meinem, was ja meine Schuld ist. Mein 1-jähriger Sohn hatte plötzlich Fieber bekommen und musste sich im Auto erbrechen. Dadurch habe ich leider nicht nachgedacht und bin so schnell wie möglich nach Hause gefahren. Habe aber noch meine Personalien am Auto hinterlegt. Nun bekomm ich ein Schreiben von der Polizei wegen des Entfernen, soll dazu Stellung nehmen. Wie soll ich mich verhalten?? Könnten Sie mir einen Rat geben, nichts das ich was falsches mache.
MfG
C. Eichstetter
Rechtsanwalt Jens Jeromin hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 16.08.2010
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