Überhöhte Geschwindigkeit
Frage gestellt am 06.08.2010
Frage gestellt von hgoebelt
Rechtsgebiet Verkehrszivilrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 63
Aufrufe der Frage 1017
Habe gestern aufgrund überhöhter Geschwindigkeit ein Bußgeldverfahren erhalten. Zulässig 70km/h; festgestellte Geschwindigkeit 93km/h. Auf dem Bescheid befindet sich ein Foto, auf welchem ich und mein Kennzeichen deutlich erkennbar bin. Ich bin der Halter und war auch der Fahrer.
Aber => in größerer Entfernung vor uns wurde ebenfalls ein Fahrzeug geblizt. Dadurch konnte ich sofort meine Geschwindigkeit kontrollieren. Meine Anzeige im Fahrzeig hatte vor und unmittelbar nachdem ich geblizt wurde, zwischen 70 und leicht unter 80 km/h angezeigt. Somit abzüglich der Toleranzen signifikant weniger, als die jetzt angegebenen 93km/h. Mein Beifahrer kann das bestätigen.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt, bzw. wie sollte ich jetzt vorgehen?
Rechtsanwalt Albert Stamm hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 06.08.2010
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