gesamtschuldnerischer Haftung
Frage gestellt am 2010-09-24 14:26:14.514
Frage gestellt von GMC1959
Rechtsgebiet Vertragsrecht
Gebot 50 €
PLZ Gebiet 40
Aufrufe der Frage 5687
Guten Tag,
im Jahr 2002 hatte ich mit meinem Lebensgefährten ein Haus (mit 100% Finanzierung) gekauft. 2004 haben wir uns dann getrennt und uns gegenseitig versprochen, so lange für das Haus gemeinsam da zu sein, bis es verkauft ist. Wenige Wochen später zog mein Lebensgefährte aus, zu einer neuen Freundin. In den ersten Monaten beteiligte er sich noch an den Nebenkosten, ab Februar 2005 stellte er diese Zahlungen ein.
Für die Finanzierung des Hauses in gesamtschuldnerischen Haftung i.H.v. 178000 Euro, wurden 2 Bausparvertäge abgeschlossen (zur Tilgung)jeweils in Verbindung mit einem Bauspardarlehen. Einer auf meinen Namen i.H.von 93.000 Euro (Festlegung 10 Jahre) und ein zweiter auf den Namen meines Lebensgefährten i.H.v. 85.000 Euro (8Jahre Festlegung). Die Beträge wurden unterschiedlich gewählt, da mein Lebensgefährte nach 8 Jahren die Auszahlung einer (an den Gläubiger abgetretene) Kapitallebensversicherung i.H.v. 85000 Euro erwartete und dieser Betrag dann zur Tilgung seines Bauspardarlehns dienen sollte.
Wir stritten uns dann mehrere Jahre, ob das Haus nun verkauft oder vermietet werden sollte. Ich wollte nicht vermieten, weil ich mit meinem inzwischen EX-Lebensgefährten keine Schulden mehr in gesamtschulderischer Haftung haben wollte und mir außerdem die Vermietung mit dem Risiko auch mal keine Miete zu bekommen zu hoch war. Nachdem er aber nun bereits zu seiner neuen Fraundin gezogen war, wollte er eine schnelle Lösung und das war das Vermieten. Anstatt sich um die endgültige Lösung des Verkaufs zu kümmern, schrieb er mir Briefe , ich solle ausziehen, damit man vermieten könne. Ich konnte aber nicht ausziehen, bevor ein Käufer in Sicht war, weil ich die Darlehnsrückzahlung und die Miete für eine Wohnung nicht gemeinsam aufbringen konnte. In dieser Zeit zahlte mein EX zwar die Raten für sein Bauspardarlehen, beteiligte sich aber nicht an notwendigen Reparaturen und an den Nebenkosten, auch nicht an Grundkosten.
Ende 2008 musste ich aus gesundheitlichen Gründen ausziehen, Gott sei Dank bekam ich aus der Familie finanzielle Unterstützung, so dass ich bereits vor dem Verkauf ausziehen konnte. Auch danach beteilte er sich an keinen Unterhaltungskosten für das Haus. Vielmehr verlangte er ein Nutzumgsentgelt für die Zeit, in der ich das Haus ohne ihn bewohnt hatte. Obwohl er mir die Alleinnutzung aufgedrängt hatte und ich kein Interesse an dem Bewohnen des Hauses hatte. Ich wollte von Anfang an, dass ich auch ausziehen kann, um in die Nähe meiner Arbeitsstätte zu ziehen. Die Entfernung dorthin betrug etwa 75 km, was ich aufgrund meiner stetigen gesundheitlichen Verschlechterung nicht mehr länger auf mich nehmen konnte.
Das Haus wurde dann erst zum 30.4.2010 und nur für 143000 Euro verkauft. (2005 hätten wir mehr bekommen) Wir schuldeten der Bank jedoch nach Hinzurechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung für den auf meinen Namen laufenden Vertarg noch ca. 171000 Euro. Nach Abzug des Verkauferlöses war, wegen der 100 % igen Finanzierung noch eine Restschuld von ca. 29000 Euro über. Mein EX verhandelte dann mit dem Darlehsgläubiger, dass die Restschuld erst im August gezahlt werden sollte, weil dann seine oben erwähnte Kapitallebensversicherung fällig würde. Ich wurde dazu nicht befragt, sondern vor vollendete Tatsachen gestellt. Deshalb wurde in der Berechnung der Bank auch noch eine offene Forderung für 4 Monate für mich berechnet.
Die Bank hat dann, wohl um die Angelegenheit zu vereinfachen, zunächst die gesamte Restschuld von der abgetretenen Lebensversicherung meines EX abgegriffen. Nun verlangt mein EX natürlich dem Grunde nach zu Recht, dass ich mich an dieser Restschuld beteilige. Allerdings trennt er die beiden Verträge und zieht davon jeweils 50 % des Verkauferlöses ab. Er teilt zwar das eingegangene Geld gleichmäßi auf, nicht aber die Verbindlichkeiten.
Nebenbei erwähnt hatte ich bei meinem Bausparvertrag 9000 Euro angespart und mein EX auf seinem 5700. Als ich ihn während des Notartermins fragte, wie wir das mit der Restschuld nun untereinander klären, sagte er mir selbst, dass er mir ja noch die Differenz zwischen meinem Bausparguthaben und seinem zur Hälfte entschädigen muss. Davon war aber bei seiner Berechnung nicht die Rede.
Er rechnet so:
Nach Verrechnung von offener Forderung (für April bis August 2010), Vofälligkeitsentschädigung und Guthaben auf meinem Bausparvertrag beläuft sich das Minus auf "meinem" Darlehnskonto noch bei 90468,04 Euro. Davon zieht er die Hälfte des Verkaufserlöses (71500 Euro) ab, so dass ich ihm noch 18968,04 Euro schulde.
Ich würde anders rechnen. Die Verbindlichkeiten bei der Bank betragen insgesamt 171000 Euro, abzüglich des Verkauferlöses von 143000 Euro, bleiben die gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten i.H.v. 28000 Euru, die zunächst zu teilen wären. Beide hätten also noch je 14000 der Verbindlichkeiten zu tragen.
Da ich 3300 Euro ehr in meinen Bausparvertarg eingezahlt hatte, würde ich die Hälfte davon von meiner Verbindlichkeit abziehen, so dass ich meinem Ex nun noch 12350 Euro schulde.
Nun stellt sich noch die Frage, welche Unterhaltungskosten für das Haus ich im Gegenzug noch in Rechnung stellen. könnte. Geht das nur für die Zeit, nachdem ich auch ausgezogen bin, oder auch für die Zeit, als ich das Haus noch bewohnte, er aber nicht. Und gilt hier eine Verjährungsfrist?
Wie man sieht kommen hier mehrere Fragen zusammen.
1. Wie sind die Verbindlichkeiten aus der Hausfinanzierung aufzuteilen?
2. Welche Erstattung steht mir bzgl. der Unterhaltungskosten und Nebenkosten für das Haus zu.
meine 3. Frage wäre dann noch folgende:
Ich habe meinem EX während unserer Beziehung nachweisbar Geld geliehen (mehrere Tausend Euro). Gilt hier eine Verjährung von 3 Jahren. Dann könnte ich das abschreiben.
Ich hoffe, Sie können mir eine Auskunft erteilen, die es mir möglich macht, zu entscheiden, wie ich verfahren soll, für den Fall, dass mein Ex den von mir nicht anerkannten Teil seiner Forderung einklagen sollte.
Danke.
Rechtsanwältin Gabriele Koch hat wie folgt geantwortet
Frage beantwortet am: 2010-09-24 16:30:56.482
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